Instandsetzung und Umbau der ehemaligen Geigermühle in Arnbruck in ein Rathaus mit Bürgerhaus Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnbruck
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 93471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung und Umbau der ehemaligen Geigermühle in Arnbruck in ein Rathaus mit Bürgerhaus
Die Gemeinde Arnbruck plant, im Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern, die bauliche Instandsetzung, den Umbau und die Reaktivierung der ehemaligen Geigermühle in ein Rathaus mit Bürgerhaus.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ortskern und Zentrum der Gemeinde Arnbruck ist der Dorfplatz Graf-Arno-Straße, Wittelsbacher Straße und Zellerstraße um den Wittelsbacher Brunnen.
Dort finden Gemeindefeste und Märkte statt.
Dei Vereine und bürger gestalten mit der Gemeinde das Dorffest den Weihnachtsmarkt und andere Feste und Veranstaltungen. Dabei wird oft auch der Backofen vor der Geigermühle genutzt.
Der Arnbrucker Bach und die flankierenden Straßen prägen den Arnbrucker Ortskern.
Durch den Kopfsteinbelag erhält dieser zentrale Bereich eine platzartige Einheitlichkeit.
Besonderes Potenzial für dei Aufwertung und Belebung des ganzen Ortskerns hat das Gebäude der Geigermühle aufgrund der Lage und des Leerstandes.
Die Geigermühel ist das zentrale Gebäude am Ortsplatz und steht derzeit leer.
Die Behebung dieses Leerstandes und die Stärkung der Ortsmitte ist das Bestreben der Gemeinde Arnbruck.
Ein saniertes und genutzes Gebäude wertet den ganzen Ort auf, belebt die Nachbarschaft, fördert lokale Identität und Baukultur und schafft neue Räume, die individuelle Nutzungen aufnehmen können.
Aufgrund der Größe und der Lage sind für die Geigermühle verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten denkbar.
Um den Ortskern zu revitalisieren, favorisiert der Gemeinderat die Sanierung der bestehenden alten "Geigermühle" in ein Rathaus mit Mühlenmuseum und weiteren Einrichtungen für Bürger, Vereine und Gäste.
Das damit frei werdende bestehende Rathausgebäude könnte die erforderliche Erweiterung des Kindergarten aufnehmen.
Die Geigermühle am Arnbrucker Dorfplatz sit eine alte Roggenmühle mit Sägewerk.
Solche Mühlen waren lange Zeit typisch für Dörfer des Bayerischen Waldes.
Als besonderes Denkmal gilt der große Wittelbacher Brunnen, der aus dem Arnbrucker Bach gespeist wird.
Die Geigermühle mahlte das Getreibe der Bauern aus der näheren Umgebung, sie reinigte Saatgut, lieferte Bauholz und erfüllte viele weitere Funktionen für das ganze Dorf.
Die renovierte Roggenmühle ist heute noch funktionstüchtig und zeigt wie damals Mehl gemahlen wurde.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für Gebäude gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3.
Mit den Planungsleistungen soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Umsetzung des Projektes entsprechend der verfügbaren Mittel (Eigenmittel, Fördermittel)
Der Auftraggeber stuft die Objektplanung Gebäude in Honorarzone IV, Mindestsatz ein. Es wird ein Umbauzuschlag von 20 % vorgeschlagen. Mitzuverarbeitende Bausubstanz wird nicht berücksichtigt und ist aus Sicht der Vergabestelle durch die Einstufung in Honorarzone IV und den Umbauzuschlag kompensiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bewerbers, bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften der für die Dienstleitung verantwortlichen Person(en) (Projektverantwortliche) zum Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage des Nachweises der Berechntigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß Baukammergesetz (BauKG) vom 09.05.2007.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" befugt ist.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiigen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Architekt", wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 213/55/EU entspricht.
a) Eigenerklärung zur Berufshaftplfichtversicherung im Teilnahmeantrag. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 2,00 Mio. Euro für Personenschäden und 1,00 Mio. Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmers. Der Nachweis gilt auch erbracht durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit o. g. Deckungssummen abgeschlossen werden kann. Die Ersatzleitung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall zueinander mit den geforderten Deckenssummen abgesichert sind. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
b) Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Größe realisierter Referenzprojekte (in den der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblatt "Referenznachweis Nr.")
c) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz ind en Jahren 2019, 2020, 2021
siehe Punkt II.2.9
a) Auflistung von Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (Formblatt "Referenznachweis Nr."), die mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich Komplexität und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind. Es werden nur Referenzprojekte gewertet, deren Projektbearbeitung in Jahr 2019 oder später erfolg sind. Für die Auflistung der Referenzprojekte sind die den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblätter zu verwenden. Preise und Anerkennungen bei regulären Wettbewerbsverfahren oder Auszeichnungen mit Architekturpreisen werden als Hinweis auf eine hohe Gestaltungskompetenz bewertet.
b) Darstelung von drei Refrenzprojekten aus der Referenzliste in Zeichnung, Text und Bild auf je max. vier DIN-A4-Seiten bzw. max. zwei DIN-A3-Seiten (einseitig bedruckt) zur Bewertung der Fachkunde, der Erfahrung un der gestalterischen Qualität.
c) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter einschließlich der Führungskräfte (ohne Praktikanten oder dergleichen) für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen. Ein aktuelle Büro-Organigramm mit namentlicher Darstellung der Funktion der Mitarbeiter ist beizulegen.
d) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weiterbeauftragung von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die weiter beauftragt werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zu Nachunternehmen"). Die Nachunternehmen legen eine eigene "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" vor. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung nachzurechnen.
e) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowei der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen udn die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (siehe Anlage "Eigenerklärung zur Eignungsleihe"). Die Unternehmen legen eine "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" vor. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
siehe Punkt II.2.9
Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen (siehe "Einheitliche Europäische Eigenerklärung EEE" und Teilnahmeantrag). Nachweis der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung für den Projektverantwortlichen. Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/eU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
a) Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 Abs. 1 und 2 VgV (Formblatt "Erklärung zu §§ 123, 124 GWB sowie der Richtigkeit der Angaben")
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen
c) Grundlage für die Beauftragung werden die in einer Anlage zum Teilnahmeantrag formulierten Vertraglichen Grundlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.