Durchführung von Fahrgasterhebungen (Los 1) im VBN und Datenintegration und -aufbereitung (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: Verkehrserhebung 2023-26
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vbn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Fahrgasterhebungen (Los 1) im VBN und Datenintegration und -aufbereitung (Los 2)
Vorbereitung und Durchführung von Fahrgasterhebung und Datenintegration und -aufbereitung im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN)
Die Fahrgasterhebung (Los 1) erstreckt sich auf die Befragung in Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn AG, manuelle Zählungen und Befragungen sind im Stadtbusverkehr in Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie auf ausgewählten Regionalbuslinien im VBN-Gebiet durchzuführen.
Für die Datenintegration und -aufbereitung (Los 2) sind zusätzlich zu den in Los 1 erhobenen Daten, Daten aus Automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) und Daten aus Erhebungen Dritter (SPNV-Erhebungen) zu berücksichtigen.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Fahrgasterhebung (Los 1) erstreckt sich auf die Befragung in Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn AG, manuelle Zählungen und Befragungen sind im Stadtbusverkehr in Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie auf ausgewählten Regionalbuslinien im VBN-Gebiet durchzuführen. Das VBN-Gebiet umfasst die kreisfreien Städte Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg, die Landkreise Ammerland, Diepholz, Oldenburg, Osterholz, Verden und Wesermarsch sowie assoziierte Gemeinden im Landkreis Cuxhaven, Nienburg und Rotenburg (Wümme).
Ausführungen zu den Stichproben und den Inhalten der Befragung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um zwei Jahre (01.01.2025 bis 31.12.2026) zu verlängern. Die Entscheidung über das Ziehen der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer bis zum 30.06.2024 mitgeteilt werden. Eine detaillierte Beschreibung der Verlängerungsoption enthalten die Vergabeunterlagen.
Der Zuschlag von Los 1 kann auch erfolgen, wenn für Los 2 kein Zuschlag erteilt werden kann.
Los 2 - Datenintegration und -aufbereitung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Datenintegration und -aufbereitung sind zusätzlich zu den in Los 1 erhobenen Daten, Daten aus automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) und Daten aus Erhebungen Dritter (SPNV-Erhebungen) zu berücksichtigen.
Für die SPNV-Daten ist die vollständige Beförderungskette (Umstiegshaltestelle und genutzte Linie) mittels einer geeigneten Software zu ermitteln.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmal um zwei Jahre (01.01.2025 bis 30.06.2027) zu verlängern. Die Entscheidung über das Ziehen der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer bis zum 30.06.2024 mitgeteilt werden. Eine detaillierte Beschreibung der Verlängerungsoption enthalten die Vergabeunterlagen.
Los 2 ist davon abhängig, dass auch für Los 1 ein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt, auf das der Zuschlag wirksam erteilt wird. Ist im Ergebnis des wettbewerblichen Verfahrens ein vergaberechtskonformer Zuschlag für Los 1 nicht möglich, wird auch kein Zuschlag für Los 2 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen des AG ist ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser darf nicht älter als drei Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der elektronischen Aufforderung des AG zur Vorlage des Auszugs sein.
1.) Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot einen Nachweis vorzulegen, dass er über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung erfügt.
2.) Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt des Auftraggebers zu seinen Gesamtumsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3.) Eigenerklärung des Bieters auf Formblatt des Auftraggebers zu den anteiligen Jahresumsätzen für mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren.
zu 1.) für Angebote für Los 1 und für Angebote für Los 1 und 2
Mindestdeckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Anforderungen werden auch dann als erfüllt anerkannt, wenn eine Deckungssumme von mindestens 4,5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen wird. Gleiches gilt, für eine pauschale Deckungssumme für zwei der drei abzudeckenden Schadensgruppen, sofern diese mindestens 3 Mio. Euro beträgt und zugleich die dritte Schadensgruppe mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro versichert ist (bspw. Deckungssumme mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und gesonderte Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro für Vermögensschäden).
Zu 1.) für Angebote für Los 2
Mindestdeckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] Euro jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Anforderungen werden auch dann als erfüllt anerkannt, wenn eine Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen wird. Gleiches gilt, für eine pauschale Deckungssumme für zwei der drei abzude-ckenden Schadensgruppen, sofern diese mindestens 1 Mio. Euro beträgt und zugleich die dritte Schadensgruppe mit einer Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. Euro versichert ist (bspw. Deckungssumme mindestens 1,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und gesonderte Deckungssumme von mindestens 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden).
Als Nachweis ist eine gültige Versicherungspolice oder Versicherungsbestätigung vorzulegen. Soweit die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden nicht versichert sind, ist auf einem Formblatt des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung darüber abzugeben, dass im Auftragsfalle eine solche Versicherung über die vorstehenden Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden für die Vertragsdauer ink. Gewährleistungszeit abgeschlossen wird. Zusätzlich ist für diesen Fall die Bestätigung eines Versicherers vorzulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung für den Bieter bereit ist.
Zu 2.) für Angebote für Los 1
Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Angebot durch die Eigenerklärung einen Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe einen Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten drei Geschäftsjahre nachweisen.
Zu 2.) für Angebote für Los 2
Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Angebot durch die Eigenerklärung einen Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe einen Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten drei Geschäftsjahre nachweisen.
Zu 3.) für Angebote für Los 1
Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Angebot durch die Eigenerklärung einen anteiligen Mindestjahresumsatz in Höhe von im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit dem Vertragsgegenstand vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe einen anteiligen Mindestjahresumsatz in Höhe von im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten fünf Geschäftsjahre nachweisen.
Zu 3.) für Angebote für Los 2
Die Bieter haben zum Beleg ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit ihrem Angebot durch die Eigenerklärung einen anteiligen Mindestjahresumsatz in Höhe von im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit dem Vertragsgegenstand vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe einen anteiligen Mindestjahresumsatz in Höhe von im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro für jedes der letzten fünf Geschäftsjahre nachweisen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie über die Fachkunde und die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Darüber hinaus muss anzunehmen sein, dass der Bieter über das zur Vorbereitung und Durchführung der Fahrgasterhebung (Los 1) und für die Datenintegration und -aufbereitung (Los 2) erforderliche Personal und die notwendige technische Ausrüstung verfügt.
1.) Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und bezogen auf das auftragsgegenständliche Geschäftsfeld jeweils in den letzten drei Jahren vorzulegen.
2.) Die Bieter haben mit dem Angebot Angaben von Namen und Qualifikationen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Führungskräfte (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) zu machen.
3.) Bei einem Angebot über Los 1 haben die Bieter mit dem Angebot einschlägige Referenzen über in den letzten fünf Jahren durchgeführte Fahrgasterhebung im straßengebundenen ÖPNV und Angaben zur Anzahl des jeweils eingesetzten Erhebungspersonals vorzulegen.
4.) Bei einem Angebot über Los 2 haben die Bieter mit dem Angebot einschlägige Referenzen über in den letzten fünf Jahren durchgeführte Projekte zur Datenintegration und -aufbereitung von Daten aus verschiedenen Quellen der Fahrgasterhebungen vorzulegen.
5.) Bei einem Angebot über Los 2 haben die Bieter mit dem Angebot einschlägige Referenzen der letzten fünf Jahre über die technischen Möglichkeiten hinsichtlich der programmgestützten Wegeplausibilisierung und Wegekettenermittlung vorzulegen.
Zu 1.) Der Bieter muss in jedem der letzten drei Jahre mindestens 5 Vollzeitkräfte dauerhaft beschäftigt haben – als Vollzeitstelle wird eine Stelle mit wöchentlicher Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden anerkannt; Teilzeitstellen sind entsprechend umzurechnen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe die geforderte Mindestanzahl an Vollzeitkräften vorweisen können.
zu 2.) Von den in vorstehnder Mindestanforderung zu 1.) geforderten Mindestzahl an Vollzeitkräften müssen mindestens 2 Führungskräfte gewesen sein. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft in der Summe die Mindestanzahl an Führungskräften vorweisen können.
zu 3.) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens eine Referenz einer elektronisch gestützten und vollständig durchgeführten Fahrgasterhebung in Fahrzeugen des ÖPNV für einen Aufgabenträger und/oder eine Verbundorganisation mit einem Wert von über [Betrag gelöscht] Euro (netto) nachweisen. Die Referenz darf nicht älter als November 2017 sein. Für noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte muss die Feldarbeit abgeschlossen sein, um als Referenz gewertet werden zu können.
Zu 4.) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens eine Referenz für die Datenintegration und -aufbereitung von Daten aus verschiedenen Quellen der Fahrgasterhebungen aufweisen. Die Referenz darf nicht älter als November 2017 sein.
Zu 5.) Der Bieter muss mindestens eine Referenz über ein Projekt aufweisen, bei dem programmgestützte Wegeplausibilisierungen und Wegekettenermittlungen durchgeführt worden sind.
Die Referenz darf nicht älter als November 2017 sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen, vgl. § 55 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.