(Rest-)Planung und Ausbau NGA-Netz Kirchdorf a.d.Iller Referenznummer der Bekanntmachung: 307/20-AZ
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchdorf an der Iller
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchdorf-iller.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iuscomm.de
Abschnitt II: Gegenstand
(Rest-)Planung und Ausbau NGA-Netz Kirchdorf a.d.Iller
(Rest-)Planung und Ausbau NGA-Netz Kirchdorf a.d.Iller
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Kirchdorf an der Iller liegt im Landkreis Biberach und hat derzeit ca. 3.850 Einwohner. Kirchdorf an der Iller ist Teil der landkreisweiten Initiative des Landkreises und ist Mitglied bei Komm.Pakt.Net. Für das Gemeindegebiet gibt es einen FTTB/H-Strukturplan. Derzeit wird dieser noch mit den Anforderungen durch das Materialkonzeptes des Bundes überarbeitet. In Teilbereichen wurden bereits Infrastrukturen gemäß dem FTTB/H-Strukturplan verlegt. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln. Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden aufgrund vorhandener unterversorgter Bereiche (Weiße Flecken) Fördermittel des Bundes beantragt und in vorläufiger Höhe bewilligt (Az 832.5/3-20 09BW200447). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt. Nach Abschluss des Ausbaus müssen alle Teilnehmer im vorgegebenen Ausbaugebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s sowie die Schulen und Unternehmen mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem unten beschriebenen Ausbau zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Gemeinde (nachfolgend Auftraggeber genannt) erfolgen.
Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude sowie Schule im den vorgegebenen Ausbaugebiet. Der Ausbau soll wie im Kapitel 4, Zeitplan beschrieben umgesetzt werden. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Planungsbeginn nach der Auftragserteilung.
Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst:
- Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des FTTB-Strukturplan.
- Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten.
- Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet
- Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren
- Lieferung und Einzug von Einzelrohren in die Bestandsrohre
- Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV)
- Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden
- Lieferung und Montage von POP Gebäuden und Gehäusen, nach Planvorgaben einschließlich aller Nebenarbeiten
- Lieferung und Montage aller notwendigen optischen Komponenten in den POP-Stationen (z.B. Spleiß-Patch-Module)
- Lieferung und Einzug von Glasfaserkabeln
- Spleißarbeiten
- Erstellung und Fortschreibung eines verbindlichen Terminplans, sowie Abstimmung des Bauzeitenplans. Der Bauzeitenplan ist Vertragsbestandteil.
- Regelmäßige Jour-Fixe Termine und Abstimmung der Bauausführung mit der Kommune.
- Abnahmen inklusive Funktionsprüfungen sind gemeinsam mit dem Auftraggeber durchzuführen.
- Qualitätssicherung und Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten
Für die Leistungserbringung gelten u.a.:
- Vorgaben des Fördermittelgebers (siehe Kapitel 5 und Anlagen 1 - 7)
- Beschreibung des Ausbaugebiets (siehe Kapitel 3)
- Zeitplan (siehe Kapitel 4)
- Leistungspflichten (siehe Kapitel 6)
- Einheitliches Materialkonzept der Komm.Pakt.Net (siehe Anlagen 8, gegen Vertraulichkeitserklärung)
- POP-Konzept des Netzbetreibers (siehe Anlage 8a, gegen Vertraulichkeitserklärung)
- Dokumentationsvorgaben -2.4.1-KPN-NetCom-BW (siehe Anlagen 9, gegen Vertraulichkeitserklärung)
- FTTB-Strukturplan (siehe Anlage 11, gegen Vertraulichkeitserklärung)
- Trassenplan (siehe Anlage 10), ohne Gewähr der Umsetzbarkeit
Bei fehlenden bzw. widersprüchlichen Angaben ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich, die der Auftragnehmer in Eigeninitiative anzustreben hat. Der Auftragnehmer übernimmt die örtliche Baukoordination einschließlich Qualitätssicherung und SiGeKo-Leistungen.
Der Auftraggeber plant, unmittelbar nach Beauftragung mit den Planungsgesprächen zu beginnen. Der Auftragnehmer hat dafür rechtzeitig entsprechende Kapazitäten bereitzustellen, um den unmittelbaren Projektstart nach Auftragserteilung sicherzustellen. Der Terminplan für Planung und Realisierung muss vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Die Standorte für die Glasfaserverteiler (RVt) wurden im FTTB-Strukturplan bereits grob festgelegt. Hierzu sind vom Auftragnehmer zusammen mit der Kommune die endgültigen Aufstellflächen festzulegen und alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Die endgültige Trassenfestlegung erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Basis der FTTB-Strukturplan (wird im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt) unter Berücksichtigung der Möglichkeit von Trassenoptimierungen und Synergien (z.B. Mitverlegung Dritter). Der Auftragnehmer übernimmt die Abstimmung mit der Kommune und den Versorgern.
Der Auftragnehmer hat ein Hausanschlussmanagement zur Einholung von Gestattungen für die Glasfaser-Hausanschlüsse aufzusetzen. Nach der Terminvereinbarung erfolgt mit dem Hauseigentümer die individuelle Trassenfestlegung auf dessen Grundstück.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung, die mit dem Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt wird, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tarif-treue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtve-sicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
- Eigenerklärung über den Umsatz unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto erreicht haben.
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung beizufügen.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Tele-kommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.