GKEN - Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim bei München - 404.01 Netzersatzanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kirchheim-heimstetten.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
GKEN - Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim bei München - 404.01 Netzersatzanlage
Liefern und montieren einer Netzersatzanlage ca. 250kva
Notstromversorgungsaggregat
Dieseltank ca.1000l
Abgaskaminanlage über Dach ca. 30m
automatische Netzumschaltung
Versorgung der Entrauchungsanlage
Zu- und Abluftanlage mit Schalldämpfer
erstellen einer Werk- und Montageplanung
Heimstettner Str. 14, 85551 Kirchheim bei München
liefern und montieren einer stationären Netzersatzanlage (NEA)
Einbringung über Einbringöffnung in das Untergeschoss des Schulgebäudes.
Montagen im NEA - RAUM im Untergeschoss des Schulgebäudes
Montage des Notstromaggregates, Dieselgenerator.
Montage der Abgasanlage mit Abgaskamin über Dach
Montage der Betankungsanlage, 1000l Tank, Tagestank und Befüllung
Montage der Zu- und Abluftanlage mit Kanalführung und Schalldämpfer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GKEN - Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim bei München - 404.01 Netzersatzanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wasserliesch bei Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr.
2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de