ESTW Insel Rügen, Zentralstellwerk Insel Rügen in Bergen, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60398
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Insel Rügen, Zentralstellwerk Insel Rügen in Bergen, Bauüberwachung
ESTW Insel Rügen, Zentralstellwerk Insel Rügen in Bergen, Bauüberwachung für Hochbau, LST, TK, EEA, OLA, Tiefbau/KTB, Lietzow Altefähr Bergen
Insel Rügen, in Bergen, in Lietzow und in Altefähr
Bauüberwachung für Leistungen 2023:
Sanierung und Umbau ehemaliges Stellwerk W1 zum Zentralstellwerk in Bergen und
Umsetzung Fdl von Lietzow nach Bergen Strecke 6321
Detaillierte Beschreibung siehe Erläuterungsbericht Entwurfsplanung:
22FEI60398_Anlage 01.00.01_20201216_ErlB_Zentr-Bergen_V0.4
Bauüberwachung für Leistungen 2024:
Erneuerung Bahnübergang km 231,365 und Umsetzung Fdl von Lietzow nach Bergen, Strecke 6321
Detaillierte Beschreibung siehe Erläuterungsbericht Entwurfsplanung:
22FEI60398_Anlage 01.00.02_20200915_ErlB_Zentr-Bergen_Teil2_V0.2
Zusammenfassung in Kurzform:
Die Umsetzung der Bedienplätze der Fahrdienstleiter in Lietzow und Altefähr nach Bergen:
- Instandsetzung des ehemaligen Stellwerkes W1 als zukünftiger
Fahrdienstleiterarbeitsplatz
- Umschaltung des Bedienplatzes Lietzow mittels Softwarewechsel nach Bergen.
- Aufbau einer neuen Stromversorgung für die zentrale Betriebsführung aus Bergen und die
neuen Schalthäuser.
- Anpassung der Telekommunikationsanlagen an die zentrale Betriebsführung aus Bergen.
- Umsetzen der Fernüberwachung des BÜ 10,67 von Lietzow nach Bergen mittels
Bahnübergangsverbindungsmodul und Nutzung der STRENET-Verbindung.
- Umsetzen der Weichendiagnosesysteme aus den Bereichen Lietzow und Altefähr in neue
Schalthäuser in Lietzow und Altefähr. Umsetzung der Diagnoserechner nach Bergen ins
neue Zentralstellwerk.
- Anpassung der Telekommunikationsanlagen an die zentrale Betriebsführung aus Bergen.
- Umsetzen der Steuerung der Oberleitungsanlagen Bereich Lietzow und Bereich Altefähr
in neue Schalthäuser in Lietzow und Altefähr und Einbindung der OSE in die vorhandenen
Fernwirklinien.
- Umsetzung der Auswerteeinrichtungen der beiden Gefahrenmeldeanlagen (HOA/FBOA)
von Altefähr nach Bergen ins neue Zentralstellwerk.
- Erneuerung der Anrufschranke Po 2 als Lichtzeichenanlage mit Halbschranke,
Aufschaltung der Fernüberwachung zum Fdl in Bergen und regelgerechtem Ausbau der
Fahrbahn im Kreuzungsbereich inkl. Ausplattung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESTW Insel Rügen, Zentralstellwerk Insel Rügen in Bergen, Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.