Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Erneuerung Horchheimer Tunnel" Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45385
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Erneuerung Horchheimer Tunnel"
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Erneuerung Horchheimer Tunnel"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Erneuerung Horchheimer Tunnel"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erneuerung Horchheimer Tunnel
Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projektes "Erneuerung Horchheimer Tunnel"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
NA02: Erweiterung OSE-Planung
Im Zuge der Planungsfortschreibung und Beurteilung der Bestandskabel OSE ergab sich die Notwendigkeit zur Erneuerung der Kabelverbindungen zwischen den Stellwerken Niederlahnstein und Koblenz-Ehrenbreitstein und dem Horchheimer Tunnel. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung der ohnehin beauftragten Planung zur Erneuerung der OSE, die aus technischen Gründen nicht an einen Dritten beauftragt werden kann.