Oberleitungsarbeiten - Sendlinger Spange, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Str. 5522 u. 5540 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53108
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Oberleitungsarbeiten - Sendlinger Spange, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Str. 5522 u. 5540
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Oberleitungsarbeiten - Sendlinger Spange, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Str. 5522 u. 5540
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Oberleitungsarbeiten - Sendlinger Spange, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Str. 5522 u. 5540
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
08 - Die zugrunde liegende Planung der Masten L2, L3 und L5 im Bereich der Spundwand als Sondermasten wurde aufgrund der
engen Ortsverhältnisse und in Kombination mit Mehrgleisauslegern (bei den Masten L2 und L3) vom Planprüfer nicht zugestimmt
und musste vom Planer angepasst werden. Der hier entstehende Mehraufwand, um die Umsetzbarkeit des Gesamtentwurfes zu
gewährleisten, ist entsprechend berechtigt.
08 - Die zusätzliche Leistung betrifft die bisher vertragsgegenständlichen Anlagen. Beide stehen im unmittelbaren technischkonsktruktiven
Zusammenhang und können nicht in Teilleistungen verschiedener AN erbracht werden. Der Werkerfolg wäre
gefährdet.