Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Holz- und Fassadenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6265 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Holz- und Fassadenbau
Vergeben werden Leistungen im Gewerk "Holz- und Fassadenbau" für den Neubau der Sekundarstufe II mit Sporthalle der inklusiven Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld, Brackwede. Die beiden Baukörper haben einen Bruttorauminhalt von ca. 31.800 m3. Das dreigeschossige Schulgebäude wird als Stahlbetonskelettbau, die zweigeschossige Sporthalle in Betonfertigteilbauweise mit einem Trapezblechdach in Hanglage ohne Unterkellerung ausgeführt.
Die Leistungen umfassen im Groben:
Außenwände als Holzständerwerk, verschiedene Aufbauten, im Umfang von ca. 225 m2,
Außenwandkonstruktionen auf Stahlbetonwänden, verschiedene Aufbauten, im Umfang von ca. 1945 m2,
Hinterlüftete Außenwandbekleidungen als offene, senkrechte Lattung vor vorgenannten Außenwandkonstruktionen im Umfang von ca. 2125 m2,
Sonderkonstruktionen als offene Lattung vor Glasfassaden im Umfang von ca. 250 m2.
Sonderkonstruktionen als auf Stahlkonstruktion Vordach im Umfang von ca. 165 m2.
Außenwandbekleidungen innen, als Holzkonstruktion vor Holzständerkonstruktionen im Umfange von ca. 680 m2.
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld
Vergeben werden Leistungen im Gewerk "Holz- und Fassadenbau" für den Neubau der Sekundarstufe II mit Sporthalle der inklusiven Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld, Brackwede. Die beiden Baukörper haben einen Bruttorauminhalt von ca. 31.800 m3. Das dreigeschossige Schulgebäude wird als Stahlbetonskelettbau, die zweigeschossige Sporthalle in Betonfertigteilbauweise mit einem Trapezblechdach in Hanglage ohne Unterkellerung ausgeführt.
Die Leistungen umfassen im Groben:
Außenwände als Holzständerwerk, verschiedene Aufbauten, im Umfang von ca. 225 m2,
Außenwandkonstruktionen auf Stahlbetonwänden, verschiedene Aufbauten, im Umfang von ca. 1945 m2,
Hinterlüftete Außenwandbekleidungen als offene, senkrechte Lattung vor vorgenannten Außenwandkonstruktionen im Umfang von ca. 2125 m2,
Sonderkonstruktionen als offene Lattung vor Glasfassaden im Umfang von ca. 250 m2.
Sonderkonstruktionen als auf Stahlkonstruktion Vordach im Umfang von ca. 165 m2.
Außenwandbekleidungen innen, als Holzkonstruktion vor Holzständerkonstruktionen im Umfange von ca. 680 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ91VG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind