BvA_Markt Dentlein am Forst_Ersatzneubau Schule_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 69/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dentlein am Forst
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dentlein.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Markt Dentlein am Forst_Ersatzneubau Schule_Arch
Für die Schule in Dentlein am Forst soll ein Ersatzneubau geschaffen werden. Zudem ist die bestehende Turnhalle zu sanieren.
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Vergeben werden hierfür die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Erstellung Farb- und Materialkonzept, Erstellung von Bestandsplänen in der Leistungsphase 9, Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9. Ferner wird beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises. Zudem die Erstellung des Brandschutzkonzeptes inklusive dazugehöriger Bauüberwachung.
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Als optionale Leistung wird die Erstellung eines 3D-Modells für das Schulgebäude beauftragt.
Feuchtwanger Str. 16 91599 Dentlein am Forst Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die ehem. Volksschule Markt Dentlein am Forst wurde in den Jahren 1964/65 errichtet (Bauteile I, II und VI) und in den Folgejahren mehrmals erweitert.
Die bestehende bauliche Gesamtanlage kann in 5 Gebäudeflügel unterteilt werden:
- 2- u. 3-geschossiger Schulbau (Markierung 2) wird abgebrochen und durch einen Ersatzneubau ersetzt
- (1-geschossiger Schulbau (Markierung 4) bleibt bestehen. Nach der Fertigstellung der Schule ist angedacht, dass dieser Flügel als Außenstelle für die Kita umgebaut und saniert wird. Ggf. findet hier jedoch ebenfalls ein Ersatzneubau statt. Diese Maßnahme der Sanierung oder des Ersatzneubaus für die Außenstelle der Kita ist jedoch nicht Bestandteil dieses Verfahrens/Auftrags. Da diesbezüglich noch zu viele Fragen offen sind, wird dieser Bereich nicht im Rahmen dieses Verfahrens vergeben. Zu einem späteren Zeitpunkt findet für die Außenstelle der Kita an der Schule ein gesondertes Vergabeverfahren statt.)
- Verbindungstrakt (Markierung 3) wird ebenfalls abgebrochen. Der abzureißende Schulbau (Markierung 2) und der abzureißende Verbindungstrakt (Markierung 3) sind als Standort für den Ersatzneubau der 1-zügigen Grundschule vorgesehen.
- 1-fach Sporthalle (Markierung 1) bleibt erhalten. Die Sporthalle samt den bauseitigen Geräteräumen wird saniert. Die restlichen Infrastrukturräume, wie Umkleiden, Duschen usw. (Markierung 1a), werden ggf. abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt bzw. saniert.
- Das freistehende Gebäude (Gemeindebibliothek, Markierung 5) wird abgebrochen. Es ist geplant, diese zukünftig im Ersatzneubau Grundschule (alternativ in den 1-geschossigen Bereich (Markierung 4), der nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist) unterzubringen.
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Die zuwendungsfähige Nutzfläche (oberer Wert) beträgt nach vorliegendem Raumprogramm 946m² incl. Mittagsbetreuung.
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Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme (Schule und Sporthalle) ist vorerst in zwei Bauabschnitten geplant. Die Sanierung der Turnhalle ist hierbei der brisantere Part:
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- 1. BA: Instandsetzung Sporthalle mit möglichem Teilabbruch und Ersatzneubau bzw. Sanierung der Umkleiden, Duschen, WCs, Raum für Sportlehrer, Schmutz- und Turnschuhgang
- 2. BA: Teilabbruch Schule und Bibliothek mit Ersatzneubau Schule, samt Außenanlagen (welche jedoch gesondert vergeben werden)
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Der vorläufige Terminplan ist wie folgt angedacht:
Abgabe Zuwendungsantrag: bis spätestens Sept. 2023
Ausführungsbeginn 1. BA Sporthalle: Jun. 2024
Fertigstellung 1. BA: Aug. 2025
Ausführungsbeginn 2. BA Schule: Aug. 2025
Fertigstellung 2. BA: Jul. 2027
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Sollte jedoch die Umsetzung der Maßnahme in einem Bauabschnitt vor dem Hintergrund steigender Baukosten und steigender Inflation günstiger sein, so kann auch eine Umsetzung der Maßnahme in nur einem Bauabschnitt erfolgen. Bei einer getrennten Umsetzung ist auch die Förderung zu splitten. Eine Erhöhung der Vergütung aufgrund mehrerer zeitlich getrennter Bauabschnitte ist jedoch nicht vorgesehen.
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Sofern bereits eine frühere Einreichung bzw. Bescheinigung des Zuwendungsantrags möglich wäre, soll auch eine zügigere Umsetzung erfolgen. Die obigen Termine stellen somit den maximal vorgesehenen zeitlichen Bedarf für Planung und Umsetzung dar.
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Die Sanierung der Turnhalle wird getrennt vom Ersatzneubau der Schule vergütet. Die beiden Objekte werden getrennt vergütet, für die Sanierung wird ein anzubietender Umbauzuschlag gewährt. Die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist im Umbauzuschlag angemessen zu berücksichtigen.
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Die Umsetzung der Maßnahme soll möglichst ohne eine Containeranlage erfolgen. Eine Umlagerung der Klassen in andere Bereiche erscheint möglich.
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Die Turnhalle ist über einen Zwischenbau mit der Schule verbunden. Wichtig ist, dass die sanierte Turnhalle auch für Veranstaltungen vorgesehen werden soll (jedoch keine Versammlungsstätte). Hierfür soll ein Foyer im Zwischenbau geschaffen werden. Noch ist nicht klar, ob der Zwischenbau ebenfalls saniert werden kann oder ob hier ein Ersatzneubau stattfindet. Sollte eine Sanierung erfolgen, so werden die Kosten der Turnhalle hinzugerechnet (und mit Umbauzuschlag versehen). Sollte ein Neubau stattfinden, werden die Kosten der Schule hinzugerechnet.
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Die ganz grob überschlägig geschätzten Kosten betragen:
Sporthalle:
KGR 200 Herrichten/Abbruch ~ 150.000,- EUR
KGR 300 Bauwerk-Baukonstruktion ~ 1.870.000,- EUR
KGR 400 Bauwerk-Techn. Anlagen ~ 679.500,- EUR
KGR 500 Außenanlagen ~ 250.000,- EUR
Summe brutto ohne KGR 600 und 700 ~ 2.949.500,- EUR
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Ersatzneubau Schule:
KGR 200 Herrichten/Abbruch ~ 320.000,- EUR
KGR 300 Bauwerk-Baukonstruktion ~ 3.880.000,- EUR
KGR 400 Bauwerk-Techn. Anlagen ~ 1.255.000,- EUR
KGR 500 Außenanlagen ~ 600.000,- EUR
Summe brutto ohne KGR 600 und 700 ~ 6.055.000,- EUR
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Der Architekt ist für die Betreuung auch der Abbrucharbeiten und der Kosten der Kostengruppe 210 sowie 230 sowie auch derjenigen der Kostengruppe 600 (bisher jedoch noch ohne Ansatz) zuständig. Diese Kosten werden den sonstigen anrechenbaren Kosten hinzugerechnet.
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Vergeben werden die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, Als Besondere Leistungen werden beauftragt: Erstellung Farb- und Materialkonzept, Erstellung von Bestandsplänen in der Leistungsphase 9, Überwachung der Mängelbeseitigung in Lph. 9. Ferner wird beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises. Zudem die Erstellung des Brandschutzkonzeptes inklusive dazugehöriger Bauüberwachung.
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Als optionale Leistung wird die Erstellung eines 3D-Modells für das Schulgebäude beauftragt.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 u. 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
Förderantrag bis spätestens September 2023, ggf. aber auch früher, sofern mit Regierung abgestimmt.
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Der vorläufige Terminplan ist wie folgt angedacht:
Abgabe Zuwendungsantrag: bis spätestens Sept. 2023
Ausführungsbeginn 1. BA Sporthalle: Jun. 2024
Fertigstellung 1. BA: Aug. 2025
Ausführungsbeginn 2. BA Schule: Aug. 2025
Fertigstellung 2. BA: Jul. 2027
Gegebenenfalls erfolgt jedoch auch eine Umsetzung in nur einem Bauabschnitt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Markt Dentlein am Forst_Ersatzneubau Schule_Arch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6BE8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.