Lieferung von Erdgas für den Landkreis Peine und die Gemeinde Edemissen Referenznummer der Bekanntmachung: 27-01-2022/043
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für den Landkreis Peine und die Gemeinde Edemissen
Der Landkreis Peine benötigt Erdgas für den Betrieb seiner Liegenschaften und sonstiger Betriebsstätten. Die Gemeinde Edemissen schließt sich der Ausschreibung mit ihren Abnahmestellen an.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Erdgas für den Landkreis Peine und die Gemeinde Edemissen. Alle Abnahmestellen befinden sich im Marktgebiet THE. Die Gasqualität ist bereits komplett auf H-Gas umgestellt worden.
Die bestehenden Lieferverträge laufen zum Gastag 31.12.2022 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023 bis 01.01.2024 vergeben werden.
Der Landkreis Peine benötigt Erdgas für den Betrieb seiner Liegenschaften und sonstiger Betriebsstätten. Die Gemeinde Edemissen schließt sich der Ausschreibung mit ihren Abnahmestellen an.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Erdgas für den Landkreis Peine und die Gemeinde Edemissen. Alle Abnahmestellen befinden sich im Marktgebiet THE. Die Gasqualität ist bereits komplett auf H-Gas umgestellt worden.
Die bestehenden Lieferverträge laufen zum Gastag 31.12.2022 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2023 bis 01.01.2024 vergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Dringlichkeitsvergabe nach § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. §§ 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 Vergabeverordnung (VgV).
Im Fall von Beschaffungen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, sind damit die Voraussetzungen eines unvorhergesehenen Ereignisses und äußerst dringlicher zwingender Gründe, die kausal eine Einhaltung der Mindestfristen nicht zulassen, für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV regelmäßig gegeben. Von dem Vorliegen dieser Voraussetzungen wird derzeit ausgegangen. Nach dem Rundschreiben des Bundes können Angebote im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb formlos und ohne die Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden.
Bei der Ausnahmesituation auf den Strom- und Gasmärkten, die letztendlich eine mittelbare Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine darstellt, handelt es sich um ein solches unvorhergesehenes Ereignis.
Die Begründung der Dringlichkeit liegt vorliegend darin, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit längeren Angebots- und insbesondere Bindefristen in der aktuellen Marktsituation schlicht nicht zu Ergebnissen führt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Erdgas für den Landkreis Peine und die Gemeinde Edemissen
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).