Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie LAND KEXI im Landkreis Kelheim (+ Deuerling, Bhf.)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie LAND KEXI im Landkreis Kelheim (+ Deuerling, Bhf.)
Der Landkreis Kelheim plant mit der bedarfsabhängigen Personenbeförderung des „on-demand-Verkehr“ allen Menschen ein neues
Mobilitätsangebot anzubieten, das Unabhängigkeit sowie sozialen Mehrwert bringt und gleichzeitig die Umwelt entlastet.
Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.07.2023 die Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags für Verkehrsleistungen als Land KEXI als sog. „Linienbedarfsverkehr“ nach § 44 PBefG.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen im Landkreis Kelheim Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die
Fahrtanfragen der Menschen in einem vordefinierten Betriebsgebiet gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Ridepooling
On-Demand-Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan.
Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS-gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via App abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den
optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Für die Erbringung der Dienstleistung sind pro Los folgende Anzahl an Fahrzeugen vorgesehen:
· Los 1: Sektor 1 & 2 [2 Fahrzeuge] ACHTUNG: Fahrzeugspezifikationen für Sektor 2 beachten!
· Los 2: Sektor 3 & 5 [2 Fahrzeuge]
· Los 3: Sektor 4 & 6 [2 Fahrzeuge]
· Los 4: Sektor 7 & 8 [2 Fahrzeuge]
· Los 5: Sektor 9a & 9b [2 Fahrzeuge]
Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie LAND KEXI im Landkreis Kelheim (+ Deuerling, Bhf.). Sektor 1 & 2 [2 Fahrzeuge] ACHTUNG: Fahrzeugspezifikationen für Sektor 2 beachten!
Landkreis Kelheim
Der Landkreis Kelheim plant mit der bedarfsabhängigen Personenbeförderung des „on-demand-Verkehr“ allen Menschen ein neues
Mobilitätsangebot anzubieten, das Unabhängigkeit sowie sozialen Mehrwert bringt und gleichzeitig die Umwelt entlastet.
Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.07.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
für Verkehrsleistungen als Land KEXI als sog. „Linienbedarfsverkehr“ nach § 44 PBefG.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen im Landkreis Kelheim Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen
der Menschen in einem vordefinierten Betriebsgebiet gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Ridepooling On-Demand-Routensystems
abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten
gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS-gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via App abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den
optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Der Auftrag für Los 1 umfasst den Sektor 1 und Sektor 2.
Option der Verlängerung des Auftrags um 2 Jahre.
1. Option:
Vertragsverlängerung um 2 weitere Jahre.
2. Option:
Erweiterung der Fahrzeugflotte um ein zusätzliches Fahrzeug je Sektor. Die Option 2 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ebenfalls die
Option 1 gezogen wird und die verbleibende Vertragszeit mindestens 30 Monate beträgt. An das zusätzliche Fahrzeug werden die selben
Anforderungen gestellt, wie an die bereits im Sektor vorhandenen Fahrzeuge.
Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie LAND KEXI im Landkreis Kelheim. Sektor 3 & 5 [2 Fahrzeuge]
Landkreis Kelheim
Der Landkreis Kelheim plant mit der bedarfsabhängigen Personenbeförderung des „on-demand-Verkehr“ allen Menschen ein neues
Mobilitätsangebot anzubieten, das Unabhängigkeit sowie sozialen Mehrwert bringt und gleichzeitig die Umwelt entlastet.
Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.07.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
für Verkehrsleistungen als Land KEXI als sog. „Linienbedarfsverkehr“ nach § 44 PBefG.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen im Landkreis Kelheim Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen
der Menschen in einem vordefinierten Betriebsgebiet gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Ridepooling On-Demand-Routensystems
abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten
gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS-gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via App abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den
optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Der Auftrag für Los 2 umfasst den Sektor 3 und Sektor 5.
Option der Verlängerung des Auftrags um 2 Jahre.
1. Option:
Vertragsverlängerung um 2 weitere Jahre.
2. Option:
Erweiterung der Fahrzeugflotte um ein zusätzliches Fahrzeug je Sektor. Die Option 2 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ebenfalls die
Option 1 gezogen wird und die verbleibende Vertragszeit mindestens 30 Monate beträgt. An das zusätzliche Fahrzeug werden die selben
Anforderungen gestellt, wie an die bereits im Sektor vorhandenen Fahrzeuge.
Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie LAND KEXI im Landkreis Kelheim. Sektor 4 & 6 [2 Fahrzeuge]
Landkreis Kelheim
Der Landkreis Kelheim plant mit der bedarfsabhängigen Personenbeförderung des „on-demand-Verkehr“ allen Menschen ein neues
Mobilitätsangebot anzubieten, das Unabhängigkeit sowie sozialen Mehrwert bringt und gleichzeitig die Umwelt entlastet.
Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.07.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
für Verkehrsleistungen als Land KEXI als sog. „Linienbedarfsverkehr“ nach § 44 PBefG.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen im Landkreis Kelheim Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen
der Menschen in einem vordefinierten Betriebsgebiet gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Ridepooling On-Demand-Routensystems
abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten
gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS-gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via App abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den
optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Der Auftrag für Los 3 umfasst den Sektor 4 und Sektor 6.
Option der Verlängerung des Auftrags um 2 Jahre.
1. Option:
Vertragsverlängerung um 2 weitere Jahre.
2. Option:
Erweiterung der Fahrzeugflotte um ein zusätzliches Fahrzeug je Sektor. Die Option 2 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ebenfalls die
Option 1 gezogen wird und die verbleibende Vertragszeit mindestens 30 Monate beträgt. An das zusätzliche Fahrzeug werden die selben
Anforderungen gestellt, wie an die bereits im Sektor vorhandenen Fahrzeuge.
Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie LAND KEXI im Landkreis Kelheim. Sektor 7 & 8 [2 Fahrzeuge]
Landkreis Kelheim
Der Landkreis Kelheim plant mit der bedarfsabhängigen Personenbeförderung des „on-demand-Verkehr“ allen Menschen ein neues
Mobilitätsangebot anzubieten, das Unabhängigkeit sowie sozialen Mehrwert bringt und gleichzeitig die Umwelt entlastet.
Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.07.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
für Verkehrsleistungen als Land KEXI als sog. „Linienbedarfsverkehr“ nach § 44 PBefG.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen im Landkreis Kelheim Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen
der Menschen in einem vordefinierten Betriebsgebiet gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Ridepooling On-Demand-Routensystems
abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten
gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS-gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via App abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den
optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Der Auftrag für Los 4 umfasst den Sektor 7 und Sektor 8.
Option der Verlängerung des Auftrags um 2 Jahre.
1. Option:
Vertragsverlängerung um 2 weitere Jahre.
2. Option:
Erweiterung der Fahrzeugflotte um ein zusätzliches Fahrzeug je Sektor. Die Option 2 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ebenfalls die
Option 1 gezogen wird und die verbleibende Vertragszeit mindestens 30 Monate beträgt. An das zusätzliche Fahrzeug werden die selben
Anforderungen gestellt, wie an die bereits im Sektor vorhandenen Fahrzeuge.
Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie LAND KEXI im Landkreis Kelheim. Sektor 9a & 9b [2 Fahrzeuge]
Landkreis Kelheim
Der Landkreis Kelheim plant mit der bedarfsabhängigen Personenbeförderung des „on-demand-Verkehr“ allen Menschen ein neues
Mobilitätsangebot anzubieten, das Unabhängigkeit sowie sozialen Mehrwert bringt und gleichzeitig die Umwelt entlastet.
Als zuständige Behörde beabsichtigt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.07.2023 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
für Verkehrsleistungen als Land KEXI als sog. „Linienbedarfsverkehr“ nach § 44 PBefG.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen im Landkreis Kelheim Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen
der Menschen in einem vordefinierten Betriebsgebiet gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Ridepooling On-Demand-Routensystems
abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten
gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS-gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via App abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den
optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Der Auftrag für Los 5 umfasst den Sektor 9a und Sektor 9b.
Option der Verlängerung des Auftrags um 2 Jahre.
1. Option:
Vertragsverlängerung um 2 weitere Jahre.
2. Option:
Erweiterung der Fahrzeugflotte um ein zusätzliches Fahrzeug je Sektor. Die Option 2 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ebenfalls die
Option 1 gezogen wird und die verbleibende Vertragszeit mindestens 30 Monate beträgt. An das zusätzliche Fahrzeug werden die selben
Anforderungen gestellt, wie an die bereits im Sektor vorhandenen Fahrzeuge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über
die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme p.a. für Personen, Sach- und Vermögensschäden.
Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer
unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem
Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen.
Die Anforderungen in Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit sind:
•Führerschein der eingesetzten Fahrzeugklasse
•Besitz der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) nach § 48 FeV
•Betriebsführung Stellung des Verkehrsleiters
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=258182
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..
Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]