B28 Außenanlagen, DON, Neudegger Allee 11, Neubau Realschule St. Ursula + Generalsanierung Hl. Kreuz Referenznummer der Bekanntmachung: B28
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
B28 Außenanlagen, DON, Neudegger Allee 11, Neubau Realschule St. Ursula + Generalsanierung Hl. Kreuz
B28 Außenanlagen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kurzbeschreibung:
Rückbau von Baustraßen und BE-Flächen
Herstellung von Belägen aus Asphalt und Betonpflaster einschl. Einfassungen
Herstellung von Spielflächen aus Holzhackschnitzel einschl. Einfassungen
Setzen von Betonfertigteilen als Sitzelemente mit Sitzauflagen
Herstellen von Stützmauer aus Natursteinquader aus Jurakalk
Pflanzarbeiten bestehend aus Bäumen, Sträucher, Hecken, Stauden, sowie Rasen- und Wiesenansaaten.
Zzgl. der hierfür erforderlichen Vegetationstechnischen Arbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.