Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Weiterentwicklung des Rail Logistics Centers am Bahnhof Arnstadt"
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelsterbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dbcargo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Weiterentwicklung des Rail Logistics Centers am Bahnhof Arnstadt"
Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das unter II 1.1) benannte Bauvorhaben für den Bauherrn und alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts beauftragten Unternehmen.
Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung und in Los 2 die Vertragsbeteiligung. Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden.
Vertragsführung im Rahmen der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das in Ziffer II.1.1 genannte Bauprojekt
Los 1 (Vertragsführung mit einer Führungsquote von 30%) der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das unter Ziff. II.1.1) genannte Bauprojekt.
Die DB Cargo Logistics GmbH plante die Weiterentwicklung der bestehenden Ladestraße am Standort Arnstadt zu einem modernen Rail Logistics Center zur Abwicklung multimodaler Transporte und ergänzender Logistikleistungen auf einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 46.000 m².
Die Investitionssumme für dieses Projekt wurde mit ca. EUR 65 Mio. veranschlagt. Hiervon ist bislang ca. EUR 5 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden.
(Typ H-EU) In der Bauleistungs-/Montageversicherung besteht Versicherungsschutz für während der Versicherungsdauer unvorhergesehen eintretende Verluste, Beschädigungen oder Zerstörungen von Bauleistungen, von versichertem Baugrund bzw. von versicherten Sachen. Mitversichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Schmor-, Seng- und Glimmschäden. Gegenstand der Versicherung sind alle Lieferungen und Leistungen, die anlässlich der Errichtung des versicherten Projektes erbracht werden. Dies sind vor allem die gesamten – auch provisorischen – Bau- und Erdarbeiten, Fundamente, Baulichkeiten, Montageleistungen, auch De- und Remontagen, Konstruktionen, Maschinen, maschinelle, apparative und elektrische Einrichtungen, Zubehör, Reserveteile sowie das Material einschließlich aller Baustoffe, Hilfskonstruktionen, Betriebs- und Hilfsstoffe.
In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung. In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Vertragsbeteiligung an der unter Los 1 beschriebenen Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung
Vertragsbeteiligung an der kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das unter Ziffer II 1.1) genannte Vorhaben.
Zur Beschreibung der Beschaffung wird auf die Ausführungen zu Los 1 unter II. 2.4) verwiesen.
Der Versicherungsvertrag beginnt mit dem Datum des Zuschlages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Weiterentwicklung des Rail Logistics Centers am Bahnhof Arnstadt"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe oder Einstellung des Verfahrens in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe oder Verfahrenseinstellung im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.