Ergänzung und Erweiterung des Klinischen Arbeitsplatzsystems Orbis der Firma Daedalus

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkh-rotenburg.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ergänzung und Erweiterung des Klinischen Arbeitsplatzsystems Orbis der Firma Daedalus

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Kreiskrankenhaus Rotenburg a.d. Fulda beabsichtigt die Beschaffung mehrerer Zusatzmodule zur Erweiterung (Systemerweiterung) des vorhandenen und in ein Gesamtkonzept gut eingebundenen klinischen Arbeitsplatzsystems. Dazu soll das vorhandene KIS um folgende Module erweitert, bzw. ergänzt werden, auch um die Tätigkeiten des medizinischen Personals zu erleichtern: Benötigt wird die Einführung diverser Orbis-Module, um die noch teilweise papiergebundene Dokumentation zu digitalisieren und im Unternehmen zu implementieren. Im Sinne einer möglichst durchgängigen, ergonomischen Prozessgestaltung sollten die erforderlichen technischen Lösungen in das bereits vorhandene KIS Orbis der Firma Daedalus implementiert werden.

Folgende Ziele sollen erreicht werden:

Prozessoptimierung/-automatisierung

Mitarbeiterentlastung

Kosteneinsparung

Umsetzung der KHZG-Kriterien

Die o.g. Funktionalitäten sollen in die krankenhausspezifische Software Orbis integriert werden. Charakteristische Schnittstellen, um eine vergleichbare optimale Integration mit einem Fremdanbieter zu erreichen, existiert nicht. Lediglich die Firma Daedalus hat, durch bestehende Verträge, die Berechtigung schreibende Einträge in diese Datenbank zu vollziehen. Das Kreiskrankenhaus favorisiert infolge von optimaler Dokumentation und Datensicherheit eine Lösung auf gleicher Datenbank. Aufgrund von technischen Gründen und bestehender Lizenzrechte zur Erbringung dieser Leistungen sollten, unter Berücksichtigung der Systemsicherheit, diese Erweiterungsleistungen direkt von Daedalus betreut werden. Informationen zu den erforderlichen Modulen:

Pflegedokumentation / Fieberkurve

ORBIS U Pflege Assessment

ORBIS U Assessment Konfigurator

ORBIS U Pflege Regeleditor

ORBIS U Pflege ePA AC 2.x

ORBIS U Pflege Wundmanagement

ORBIS U Zugangsmanagement

ORBIS U Pflege - Care Cycle

ORBIS U Pflege Maßnahmen

ORBIS U Patient Self Assessment

ORBIS U Unit View

Orbis Patientenkurve

Cockpit Stationstafel

Cockpit Pflegeübergabe

ORBIS Mobile Foundation

HYDMedia, LE Portal & MDKM LEP

HYDMedia G6 Clinical ECM System (HYDCECM)

ORBIS-2-HYDMedia Connector

Ausbau Interoperabilität und Geräteanbindung (Anbindung Langzeit RR/ Langzeit EKG / EKG Schreiber)

Spracherkennung (Speech)

ORBIS Speech MACRO

ORBIS SPEECH REC

ORBIS Speech TS Extension

Erweiterung Terminierungssystem (TVER Mail SMS)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Hauptort der Ausführung:

36199 Rotenburg an der Fulda

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ergänzung und Erweiterung des Klinischen Arbeitsplatzsystems Orbis der Firma Daedalus

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Beschaffung im Rahmen der Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
24/11/2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusätzliche Angaben zur Verfahrensart:

Das Kreiskrankenhaus Rotenburg a.d. Fulda hat im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens aus sachlichen Gründen entschieden, eine Ergänzung und Erweiterung des Bestandssystems vorzunehmen, anstatt den gesamten Bestand auszutauschen, um allen Herstellern die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen. Diese Beschaffung kann im Weiteren nur durch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem bisherigen Auftragnehmer erfolgen.

Ein entsprechendes Vorgehen ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV zulässig. Danach muss die Direktvergabe zunächst an den ursprünglichen Auftragnehmer erfolgen. Dies ist hier der Fall. Die Norm erlaubt für Ersatz- oder Ergänzungskäufe zu einer früheren Beschaffungsmaßnahme das Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung zudem nur unter der Bedingung, dass die Beauftragung eines anderen Lieferanten den Erwerb von Waren mit abweichenden technischen Merkmalen zur Folge hätte und diese Abweichungen zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten beim Gebrauch führen würden. Daran fehlt es von vornherein, wenn auch ein drittes Unternehmen (rechtlich und tatsächlich) dazu in der Lage ist, den Ersatz- oder Ergänzungsbedarf zu decken und Waren zu liefern, die mit denjenigen der ursprünglichen Anschaffung identisch sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.5.2003 - Az.: Verg 10/03). 28.5.2003 - Az.: Verg 10/03). Eine absolute Inkompatibilität ist dagegen nicht erforderlich. Ausreichend ist eine relative Inkompatibilität. Diese ist anzunehmen, wenn im Falle einer möglichen Angleichung der technischen Merkmale die Anpassung technische Schwierigkeiten aufwirft, die entweder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand behoben werden könnten oder aber den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Wartung nicht nur marginal, sondern erheblich beeinträchtigen (vgl. Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 71). Auch diese Voraussetzungen sind erfüllt. Das bestehende System wird europaweit ausschließlich von der Firma Daedalus vertrieben. Wie bereits im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts erläutert würde der Einsatz von zwei parallelen Systemen zu erheblichen Risiken in der Patientenbehandlung führen und darüber hinaus unzumutbare technische und wirtschaftliche Folgen mit sich bringen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch des klinischen Arbeitsplatzsystems erheblich beeinträchtigen würden. Ein vollständiger Ersatz des Bestandssystems wäre äußerst unwirtschaftlich und für das Kreiskrankenhaus finanziell nicht tragbar. Nach alledem ist die Direktvergabe der o.g. Erweiterungsaufträge an den Hersteller des bestehenden Klinischen Arbeitsplatzsystems Orbis im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergaberechtlich zulässig. Die Vertragslaufzeit befindet sich zudem auch in dem von § 14 Abs. 5 VgV vorgegebenem Rahmen von in der Regel maximal drei Jahren.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/11/2022

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