Überleitstelle Bruckbergerau Strecke 5500 km 64,5-67,8; Los 1: BÜB & FBÜ OL; Los 2: BÜB & FBÜ OB/KIB inkl. SÜ; Los 3: BÜB & FBÜ LST; Los 4: BÜB & FBÜ 50 Hz; Los 5: BÜB & FBÜ OB/KIB HOA 250 Bruckberg Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54009
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Überleitstelle Bruckbergerau Strecke 5500 km 64,5-67,8; Los 1: BÜB & FBÜ OL; Los 2: BÜB & FBÜ OB/KIB inkl. SÜ; Los 3: BÜB & FBÜ LST; Los 4: BÜB & FBÜ 50 Hz; Los 5: BÜB & FBÜ OB/KIB HOA 250 Bruckberg
Bruckbergerau
BÜB & FBÜ OB/KIB inkl. SÜ
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BÜB & FBÜ OB/KIB inkl. SÜ
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bruckbergerau
BÜB & FBÜ OB/KIB inkl. SÜ
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Für die Kabeltiefbauarbeiten und Signalgründungen waren zusätzliche Schichten notwendig. Ein Teil der Arbeit wurde
hauptsächlich tagsüber ausgeführt, während andere Arbeiten nachts stattfinden. Zunächst wurde von parallelen Arbeitsschichten
ausgegangen. Die Überwachung der Arbeiten erfordert zusätzlichen Aufwand. LÄ02
Die zusätzliche Koordinierung und Überwachung belaufen sich auf insg. 1 MM. Ein neuer AN benötigt hat einen
wirtschaftlichen Nachteil durch Einarbeitung und zusätzliche Abstimmungen untereinander von ca. 2 Wochen.