Max-Morlock-Stadion - Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Sportareals Dutzendteich und des Stadions Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001844
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Max-Morlock-Stadion - Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Sportareals Dutzendteich und des Stadions Nürnberg
Studie zur Entwicklung des Standortes/Quartiers Dutzendteich und des Stadions Nürnbergs (Entwicklungsziele,
Varianten, Nutzungsoptionen, städtebauliche Randbedingungen und -lösungen)
Studie zur Entwicklung des Standortes/Quartiers Dutzendteich und des Stadions Nürnberg (Entwicklungsziele, Varianten, Nutzungsoptionen, städtebauliche Randbedingungen und -lösungen
Unter dem in I.1.1. genannten Beschafferprofil stehen dem Bewerber zusammenfassende Informationen über die Leistung und das Verfahren (Exposé) zur Verfügung. Die vollständigen Auftragsunterlagen werden nur den qualifizierten Bewerbern zur Verfügung gestellt. Für die Bewerbung sind ausschließlich die unter dem Beschafferprofil vom AG zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Max-Morlock-Stadion - Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Sportareals Dutzendteich und des Stadions Nürnberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird ausdrücklich auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.