Alten- und Seniorenheim in Reit im Winkl - Nutzungsänderung zu KITA - FP TA ELT LP 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: RIW_KITA_FA-TA-ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reit im Winkl
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83242
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reitimwinkl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alten- und Seniorenheim in Reit im Winkl - Nutzungsänderung zu KITA - FP TA ELT LP 1-9
Alten- und Seniorenheim in Reit im Winkl - Nutzungsänderung zu einer 4-Gruppigen Kindertagesstätte und Einbau von 6-9 Wohneinheiten für Senioren mit einem Begegnungsort
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Jahre 2020 befasste sich die Gemeinde mit alternativen Überlegungen zur Unterbringung von 4 Kindergartengruppen (Kindergarten/Kinderkrippe) im Gemeindegebiet, da die beengten Grundstücksverhältnisse und der Zustand des kirchlichen Gebäudes die Investitionskosten nicht mehr rechtfertigten. Hierbei kam das ehemalige Krankenhaus, wiederholt umgebaut und zuletzt genutzt als Alten- und Seniorenheim ins Gespräch. Die ersten Besichtigungen im August 2020 zeigten, dass dieses Gebäude grundsätzlich dafür geeignet wäre. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vom 30.10.2021, die am 09.11.2021 dem Gemeinderat vorgestellt wurde, konnte im Wesentlichen nachgewiesen werden, dass sich das Gebäude sowohl von der Nutzungsverteilung als auch vom Zustand und den Umbaukosten her eignet und die gebotene Wirtschaftlichkeit gegeben ist.Nachdem das Gebäude über die notwendigen Kindergartenflächen hinaus zusätzliche Flächen anbietet, wurde im Zusammenhang mit dem Überbegriff Mehrgenerationenhaus auch überlegt, inwieweit ein Seniorenwohnen hier noch untergebracht werden kann. Eine sinnvolle Größe sind ca. 6-9 Einheiten.Das Grundstück ist groß genug, um mit einem Anbau die fehlenden Flächen so zu integrieren, dass die Umbaukosten wirtschaftlich gehalten werden können. Für weitere Details wird auf die "Anlage 5_RIW_KiTa_Projektbeschreibung" verwiesen. Zur Baumaßnahme gibt es bereits eine Vorplanung der OP LPH1+2, die in der weiteren Planung zu beachten ist. Es werden Fachplanungsleistungen ELT Anlagengruppe 4-6 nach §53 HOAI, zwar mit den Grundleistungen (LP 1-9) gem. HOAI 2018 und Optional die Besonderen Leistungen „Überwachen der Mängelbeseitigung während des Gewährleistungszeitraumes" ausgeschrieben.Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:— Stufe 1: LP 1 und LP 2,— Stufe 2: LP 3 und LP 4,— Stufe 3: LP 5, LP 6 und LP 7,— Stufe 4: LP 8 und LP 9,Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.Die Besondere Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster HAV-KOM orientieren.
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
- Besondere Leistungen " Überwachen der Mängelbeseitigung während des Gewährleistungszeitraumes“
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: LP 1 und LP 2; Stufe 2: A LP 3 und LP 4; Stufe 3: LP 5, LP 6 und LP 7; Stufe 4: LP 8 und LP 9; Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die5 / 5 Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) … § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.