Fracht von Tausalz (NaCl) aus dem Zentrallager Wasserburg für die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de/suedbayern
Abschnitt II: Gegenstand
Fracht von Tausalz (NaCl) aus dem Zentrallager Wasserburg für die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Fracht von Tausalz (NaCl) aus dem Zentrallager Wasserburg für die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fracht von Tausalz (NaCl) aus dem Zentrallager Wasserburg (Am Burgfrieden 1b, Wasserburg am Inn) in die Meistereilagerstätten der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern vom 01.11.2022 bis zum 30.10.2023 (Winterperiode 01.11.2022 bis 30.04.2023 sowie außerhalb der Winterperiode vom 01.05.2023 bis zum 30.10.2023).
Die Auftraggeberin ruft je nach Bedarf Frachtleistungen beim Auftragnehmer ab, so dass sich das Gesamtvolumen der zu erbringenden Frachtleistungen nach dem konkreten Bedarf der Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit richtet. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer nach § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.10.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fracht von Tausalz (NaCl) aus dem Zentrallager Wasserburg für die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eiselfing
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 83549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: ttps://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)