2022-82 DVG: Linie 903, TA9 - Haltestelle Landschaftspark Nord - Gleismaterial - Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0493
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dvg-duisburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://einkaufsportal.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-82 DVG: Linie 903, TA9 - Haltestelle Landschaftspark Nord - Gleismaterial -
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG plant, mit finanzieller Unterstützung des Bundes und Landes
Nordrhein- Westfalen, den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Landschaftspark Nord und damit
verbunden den Neubau der Gleisanlagen auf dem Streckenabschnitt der Straßenbahnlinie 903, auf der Neumühler Straße in Duisburg Meiderich.
Neumühler Straße 47138 Duisburg Meiderich
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung der Gleisanlage inklusive dem dazugehörigen
Befestigungsmaterial. Der genaue Lieferumfang wird erst nach Fertigstellung der Schienenteilungspläne vom Auftraggeber (AG)
festgelegt (Leistungswerte sind ca. Angaben):
? 900 m Rillengleis Profil 60R2 (Ri60N)
? 600 m Rillengleis Profil 60R2 (Ri60N) mit schalldämmender und isolierender
Schienenummantelung
? 2 Stück Übergänge von 60R2 auf 49E1
? 400 Stück Flachstahlschwellen RF
? 100 Stück Spannbetonschwellen Typ SBS 1500
? 10 Stück Gleisentwässerungskästen
? 6 Stück Gleisanschlusskästen
Bei der Erstellung der Schienenteilungspläne sowie bei der nachfolgenden Fertigung ist die aktuelle Rad - Schiene - Quermaßuntersuchung der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe voestalpine Turnout Technology Germany GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Butzbach
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 35310
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYW7FYAHDD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]