FE 77.0606/2022 - Verlagerung der Berufswege vom MIV auf das Fahrrad/Pedelec: Analyse von Umweltfaktoren und persönlichen Faktoren Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky -FE 77.0606/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0606/2022 - Verlagerung der Berufswege vom MIV auf das Fahrrad/Pedelec: Analyse von Umweltfaktoren und persönlichen Faktoren
FE 77.0606/2022 - Verlagerung der Berufswege vom MIV auf das Fahrrad/Pedelec: Analyse von Umweltfaktoren und persönlichen Faktoren
Bei der Betrachtung von Wegezwecken zeigt sich, dass die berufsbedingte Mobilität in Deutschland einen großen Anteil der Verkehrsleistung ausmacht und viele dieser Wege derzeit noch mit dem MIV (Motorisierten Individualverkehr) zurückgelegt werden. Die Distanzen von Pendelwegen liegen jedoch häufig in einem niedrigen Bereich.
Insbesondere kurze Distanzen bergen ein großes Potenzial für eine vermehrte Nutzung des Fahrrades als Alternative zum Pkw. Daher bietet der Pendelverkehr einen wichtigen Ansatzpunkt zur Förderung von aktiven Mobilitätsformen wie speziell dem Radverkehr.
Im Mittelpunkt dieses Projektes steht daher die Frage, welche Rolle der Radverkehr im Rahmen des beruflichen Pendelverkehrs spielt und wie vorhandene Potenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können, um den Radverkehr für Berufspendelnde attraktiver zu machen und zu fördern.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Erkenntnisse über die Fahrradnutzung auf dem Arbeitsweg zu erhalten (z. B. Gründe für die Nutzung, Treiber und Hemmnisse, Wegezwecke, Wegeziele, Intermodalität etc.). Zentral ist hierbei zudem die Frage nach den Determinanten der Fahrradnutzung sowie geeigneten bestehenden oder potenziellen Förderungsmaßnahmen. Auf Grundlage der Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, um dadurch das Potenzial des Radverkehrs als Alternative zum MIV auf dem Arbeitsweg zukünftig bestmöglich ausschöpfen und fördern zu können.
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Bei der Betrachtung von Wegezwecken zeigt sich, dass die berufsbedingte Mobilität in Deutschland einen großen Anteil der Verkehrsleistung ausmacht und viele dieser Wege derzeit noch mit dem MIV (Motorisierten Individualverkehr) zurückgelegt werden. Die Distanzen von Pendelwegen liegen jedoch häufig in einem niedrigen Bereich.
Insbesondere kurze Distanzen bergen ein großes Potenzial für eine vermehrte Nutzung des Fahrrades als Alternative zum Pkw. Daher bietet der Pendelverkehr einen wichtigen Ansatzpunkt zur Förderung von aktiven Mobilitätsformen wie speziell dem Radverkehr.
Im Mittelpunkt dieses Projektes steht daher die Frage, welche Rolle der Radverkehr im Rahmen des beruflichen Pendelverkehrs spielt und wie vorhandene Potenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können, um den Radverkehr für Berufspendelnde attraktiver zu machen und zu fördern.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, Erkenntnisse über die Fahrradnutzung auf dem Arbeitsweg zu erhalten (z. B. Gründe für die Nutzung, Treiber und Hemmnisse, Wegezwecke, Wegeziele, Intermodalität etc.). Zentral ist hierbei zudem die Frage nach den Determinanten der Fahrradnutzung sowie geeigneten bestehenden oder potenziellen Förderungsmaßnahmen. Auf Grundlage der Erkenntnisse sollen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, um dadurch das Potenzial des Radverkehrs als Alternative zum MIV auf dem Arbeitsweg zukünftig bestmöglich ausschöpfen und fördern zu können.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen quantitativen Befragungsstudien; nachzuweisen durch: Mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von qualitativen Befragungsstudien (Fokusgruppen, Expertenworkshops und/oder Interviews); nachzuweisen durch: Mindestens 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen bei der wissenschaftlichen Erarbeitung des Forschungsfeldes „Mobilitätsverhalten“; nachzuweisen durch: Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
Kenntnisse und Erfahrungen bei der wissenschaftlichen Erarbeitung des Forschungsfeldes „Radverkehr“; nachzuweisen durch: Mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
Für die Bearbeitung des Projekts ist mindestens eine Person erforderlich, die über Fachkunde (Qualifikation und Erfahrung) im Bereich Empirische Sozialforschung verfügt; nachzuweisen durch: Angaben zur personellen/individuellen Besetzung der verantwortlichen Stellen
Qualifikation, namentliche Nennung der fachkundigen Person (sofern bereits bekannt), Erläuterung zur Fachkunde (Qualifikation/ Erfahrungshintergrund) in Verbindung mit Erklärung zur Verfügbarkeit.; Eigenerklärung 1)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.