MÜNCHENSTIFT GmbH - Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3300 Baumeister
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchenstift.de
Abschnitt II: Gegenstand
MÜNCHENSTIFT GmbH - Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3300 Baumeister
MÜNCHENSTIFT GmbH - Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3300 Baumeister
Auszug aus dem LV:
- Restaushub ca. 5.600 m3
- Baugrubenhinterfüllung ca. 5.000m3
- Beton/ Stahlbeton ca. 7.950 m3
- Wand-/ Stützen-/ UZ-/ÜZ-Schalung ca. 14.450 m2
- Deckenschalung ca. 17.300 m2
- Bewehrungsstahl ca. 1.130 t
- Mauerwerk 17,5/ 11,5/ 25 cm ca. 2.950 m2
- MDS Abdichtungen ca. 2.530 m2
- ... (siehe: Beschreibung der Beschaffung)
München
MÜNCHENSTIFT GmbH - Neubau Seniorenwohn- und Pflegeheim an der Tauernstraße, VE 3300 Baumeister
Auszug aus dem LV:
- Restaushub ca. 5.600 m3
- Baugrubenhinterfüllung ca. 5.000m3
- Beton/ Stahlbeton ca. 7.950 m3
- Wand-/ Stützen-/ UZ-/ÜZ-Schalung ca. 14.450 m2
- Deckenschalung ca. 17.300 m2
- Bewehrungsstahl ca. 1.130 t
- Mauerwerk 17,5/ 11,5/ 25 cm ca. 2.950 m2
- MDS Abdichtungen ca. 2.530 m2
- OS-Beschichtungen ca. 760 m2
- Perimeterdämmungen ca. 4.720 m2
- Sonstige Dämmungen ca. 240 m2
- Vormaler (Wand-/ Decke/ Bodenbesch.) ca. 2.230 m2
- Estrich (ternärer Schnellzement) ca. 620 m2
- Abwasserrohr ca. 450 m
- Kunstoffpanzerrohr (Elektro) ca. 32.600 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vor-zulegen:
1) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohn-summen vorzulegen.
3) Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A.
4) Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 EU-VO Nr. 833/2014 i. d. F. v. Art. 1 Ziff. 23 EU-VO 2022/576.
Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen:
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: 1) Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme im Wesentlichen entsprechen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, -umfanges und -wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeit-nehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
2) Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Ar-beitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben.
s. vorstehend Nr. 1) und 2). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung (vorstehend Nr. 1)) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Zif-fer III.1.1) bis III.1.3) verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
2) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Ange-bots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu in-formieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur fest-gestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.