ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 028 Malerarbeiten (BA1) Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.081.11.028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-leipzig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 028 Malerarbeiten (BA1)
Der vorhandene ZNA-Bereich (Zentrale Notfallaufnahme) wird umgebaut und erweitert. Der Umbau erfolgt in 2 Bauabschnitten.
Leipzig, DE
Der vorhandene ZNA-Bereich am UKL wird umgebaut und erweitert. Dieser Umbau erfolgt in 2 Bauabschnitten mit anschließendem Rückbau interimistisch genutzter Teile. Die Leistungen in dieser Vergabeeinheit sind Teil des 1.Bauabschnitts und beinhalten:
- ca. 2000 m2 Vollspachtelung an Wänden und Decken;
- ca. 1900 m2 Glasfaservlies an Wänden und Decken;
- ca. 1900 m2 Erstbeschichtung an Wänden und Decken in verschiedenen Farbtönen;
- ca. 45m2 2K-PU Anstrich auf Kleinflächen;
- ca. 4 Stück Anstrich Stahltüren;
- ca. 13 Stück Anstrich Stahlumfassungszargen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ONS - Optimierung Notfallstrukturen, TBM 1+5 - Los 028 Malerarbeiten (BA1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags definiert § 161 Abs. 1 und 2 GWB.