Planung und Bauüberwachung für den Aus- und Umbau von Verkehrsanlagen einschließlich einer Ersatzbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-66-308/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Bauüberwachung für den Aus- und Umbau von Verkehrsanlagen einschließlich einer Ersatzbrücke
Planung und örtliche Bauüberwachung für den Ersatzneubau einer Straßenbrücke, für die Anlage eines Rad-, Gehweges, für den Aus- und Umbau einer Kreisstraße und zweier Netzknotenpunkte. Länge der Strecke, ca. 2 km, Spannweite der Brücke ca. 70 m in selber Lage unter Vollsperrung. Die Baumaßnahme liegt überwiegend in Schutzgebieten (FFH-, Naturschutz, Landschaftsschutzgebiet).
K02 Lippebrücke Vinnumerstraße 45711 Datteln Die Kreisstraße K02 (Vinnumer Straße (Datteln, Kreis Recklinghausen) / Dahler Holz (Selm, Kreis Unna)) führt von der K12 (Markfelder Straße, Datteln) im Kreis Recklinghausen bis zur K08 in Olfen-Vinnum (Kreis Coesfeld) und überquert dabei die Lippe.
Recklinghausen Gemeindegrenze Datteln/ Selm/ Olfen.
Der Auftrag beinhaltet:
* Leistungsphasen 5-9 für die Objektplanung für den Ersatzneubau einer Straßenbrücke über die Lippe (Stahlbogenbrücke, Spannweite ca. 70 m), für die Neuanlage eines Rad-/Gehweges (ca. 2 km), für den Um- und Ausbau einer Kreisstraße (ca. 2 km) für den Umbau von zwei Knotenpunkten (1x mit LSA, 1x als KVP mit 4 Ästen)
* Leistungsphasen 4-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung für das Brückenbauwerk
* Besondere Leistungen, u. a. die örtliche Bauüberwachung der Gesamtmaßnahme und die Angleichung der Planunterlagen für die Verkehrsanlagen.
Vorliegende Unterlagen:
* Genehmigungsplanung und Planfeststellungsbeschluss für Bau-km 0+000 bis 1+300 (Netzknotenumbau mit LSA bei Bau-km 0+000, Ersatzbrückenbau bei Bau-km 0+500)
* Entwurfsplanung für Bau-km 1+300 bis 2+000 (Netzknotenumbau mit KVP bei Bau-km 2+000)
Beteiligte Straßenbaulastträger:
* Bau-km 0+000 bis 0+500, Kreis Recklinghausen (Federführung)
* Bau-km 0+500 bis 1+300, Kreis Unna
* Bau-km 1+300 bis 2+000, Kreis Coesfeld
Wichtige Randbedingungen für Planung und Bau:
* Bau-km 0+000 bis 1+300, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet
* Bau-km 0+500, FFH-Gebiet "Lippeaue" und tlw. geschütztes Biotop
* Dauer der Vollsperrung so kurz wie möglich
Nähere Informationen sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Es wird auf die Eignungskriterien in den Beschaffungsunterlagen und auf das Formular 325 EU verwiesen.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
+ für Personenschäden 3.000.000 EUR
+ für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) 1.500.000 EUR
Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.
s. Formular 10403 Vertragsbedingungen.
- Liste der wesentlichen in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
a) Für die Planung
1) Nachweis von mindestens drei Referenzen "Ausführungsplanung" aus dem Bereich "Straßenbrücke" und drei Referenzen "Ausführungsplanung" aus dem Bereich "Verkehrsanlage/Straße", erstellt innerhalb der letzten zehn Jahre mit anrechenbaren Kosten mit je mind. ca. 2/3 der anrechenbaren Kosten (Verkehrsanlagen: 4.239.000 EUR / Straßenbrücke: 5.475.950 EUR).
Hinweis: Die Referenzen für "Verkehrsanlage/Straße" und "Straßenbrücke" brauchen nicht aus einem Gesamtprojekt zu sein. Es dürfen je drei voneinander unabhängige Projekte sein.
Referenzen unter Nennung/Beschreibung der erbrachten Leistung, des
Auftragswertes und des Auftraggebers.
2) Nachweis, dass die/der für das Projekt vorgesehene Projektleiter/in (Koordinator/in der Maßnahme) und seine/ihre Vertretung über folgende
Qualifikation verfügt:
i. Bauingenieur/in (Dipl.-Ing oder vergleichbar)
ii. mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Bauingenieur/in
iii. Einsatz als Projektleiter/in bei einem vergleichbaren, erfolgreich abgeschlossenen Projekt
b) Für die Bauüberwachung
1) Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten zehn Jahren für die Bauüberwachung aus dem Bereich "Verkehrsanlage/Straße" mit Baukosten in Höhe von mind. ca. 2/3 der o. g. anrechenbaren Kosten. Referenzen unter Nennung/Beschreibung der erbrachten Leistung, des Auftragswertes und des Auftraggebers
2) Nachweis von mindestens drei Referenzen aus den letzten zehn Jahren für die Bauüberwachung aus dem Bereich "Straßenbrücke" mit Baukosten in Höhe von mind. ca. 2/3 der o. g. anrechenbaren Kosten. Referenzen unter
Nennung/Beschreibung der erbrachten Leistung, des Auftragswertes und des Auftraggebers
3) Nachweis von je zwei Bauüberwachern/-innen aus den Bereichen "Verkehrsanlagen/Straße" und "Straßenbrücke" mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der Bauüberwachung. Qualifkation = Bauingenieur/in
4) Nachweis von einem/r Mitarbeiter/in mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in der Bauüberwachung von Verkehrsinfrastrukturprojekten. Qualifikation = Bauingenieur/in
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Kreishaus
Zimmer 2.2.27
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DC4K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de