PR225148 - Rahmenvereinbarung bezüglich Dienstleistungen für das Produktumfeld „ISAR“ Referenznummer der Bekanntmachung: PR225148
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
PR225148 - Rahmenvereinbarung bezüglich Dienstleistungen für das Produktumfeld „ISAR“
Fraunhofer IIS sucht für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung einen Auftragnehmer, welcher im Rahmen von Projekten mit den Produkten ISAR und ISAR Statistics während der Laufzeit immer wieder auf Abruf Softwareentwicklungs- und Inbetriebnahmeleistungen erbringt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fraunhofer IIS sucht für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung einen Auftragnehmer, welcher im Rahmen von Projekten mit den Produkten ISAR und ISAR Statistics während der Laufzeit immer wieder auf Abruf Softwareentwicklungs- und Inbetriebnahmeleistungen erbringt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend den Vergabebedingungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.