Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Bediensteten der Stadt Kempten (Allgäu) (Jobrad) Referenznummer der Bekanntmachung: 077/22 EU o
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Bediensteten der Stadt Kempten (Allgäu) (Jobrad)
Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung zwischen einem Leasinggeber und der Stadt Kempten (Allgäu), auf deren Basis ein Fahrrad-Leasing für die Bediensteten der Stadt Kempten (Allgäu) ermöglicht werden kann.
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) möchte als attraktiver Arbeitgeber seinen Beschäftigten ein Fahrradleasing-Modell nach dem TV Fahrradleasing anbieten.
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung und wird von den Beschäftigten selbst übernommen.
Die Stadt Kempten (Allgäu) sucht einen Fahrradleasingdienstleister, welcher sie beim Management des Fahrradleasings unterstützt und die erforderliche Infrastruktur stellt. Es wird erwartet, dass die Fahrräder von dem jeweiligen Unternehmen geleast und direkt an die Beschäftigten ausgehändigt werden.
Das Leistungsgeschehen gestaltet sich wie folgt:
- Bereitstellung des Fahrrades sowie leasingfähiges Zubehör
- Bereitstellung von Versicherungen zur Umgehung von Störfällen
- Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse
- Übernahme des verwaltungstechnischen Aufwandes via Online-Plattform, Organisation über den Leasinggeber, etc.
- Umsetzung des Projektes sowie Abwicklung des Verfahrens u.a. durch das Anbieten von Softwareapplikationen, verfügbare Ansprechpartner, Bereitstellung
aller abrechnungs-relevanten Informationen, etc.
- Serviceleistung für die Beschäftigten (Wartung, Inspektion, etc.)
- Anzahl der Fahrradhändler welche von Seiten der Mitarbeiter in Anspruch genommen werden können
- Höhe der Leasingrate
- Leistungen bei Ausfall des Leasingnehmers
- Erstattungen im Falle der Arbeitsunfähigkeit etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland