Entwicklung und Betrieb einer Softwareplattform zur Unterstützung der Produktionsplanung und des Produktvertriebs für regionale Wertschöpfungsverbünde Referenznummer der Bekanntmachung: HSU DTEC - UT 7008

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hsu-hh.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVC666V/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVC666V
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Entwicklung und Betrieb einer Softwareplattform zur Unterstützung der Produktionsplanung und des Produktvertriebs für regionale Wertschöpfungsverbünde

Referenznummer der Bekanntmachung: HSU DTEC - UT 7008
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auftragsgegenstand ist die Entwicklung einer Cloud-basierten Online-Softwareplattform, welche Kunden, Entwickler und Produzenten lokaler Wertschöpfungsverbünde miteinander verbindet ("Production Next Door", ProNeD) für das Forschungsprojekt "Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsverbünde" (DigLoWe) der Helmut-Schmidt Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU). Zudem muss der Auftragnehmer die Softwareplattform bis zum 31.12.2024 betreiben.

Optional und auf gesonderten Abruf der HSU muss der Auftragnehmer die Softwareplattform vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und auf weiteren Abruf der HSU vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 betreiben. Die HSU wird diese Optionen spätestens 3 Monate vor Beginn des jeweiligen Zeitraums abrufen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) Holstenhofweg 85 22043 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsgegenstand ist die Entwicklung einer Cloud-basierten Online-Softwareplattform. Zudem muss der Auftragnehmer die Softwareplattform bis zum 31.12.2024 betreiben.

Im Zuge des DigLoWe-Projektes möchte die HSU eine neuartige Form lokaler Produktion in der Metropolregion Hamburg erforschen, welche auf die kosteneffiziente, lokale Fertigung von individualisierten Produkten ausgerichtet ist. Der Fokus liegt dabei auf der Produktsparte für Möbelbau. Der Wertschöpfungsverbund beteiligt in der Phase der Produktentwicklung globale Entwickler-Communities zum Aufbau eines Produktsortiments. Die Herstellung der Produkte erfolgt vor Ort durch regionale Handwerksbetriebe sowie kleine bzw. mittlere Produktionsbetriebe. Das Produkt ist durch den Kunden/die Kundin individualisierbar, um persönliche Präferenzen möglichst umfassend zu erfüllen.

Die Plattform ist durch vier zentrale Module geprägt:

1) Produktverwaltung

2) Arbeitsplanerstellung (Schwerpunkt der Entwicklung)

3) Produktverkauf

4) Auftragsverarbeitung

(1) Produktverwaltung: Das Modul Produktverwaltung dient der zentralen Speicherung, Verwaltung und Bereitstellung der Produktdatenmodelle im Netzwerk. In der Produktverwaltung werden die digitalen Produktmodelle durch die Produkt-Entwicklerteams bereitgestellt (z.B. CAD-Modelle, Produktbeschreibung, Bilder). Im weiteren Prozessverlauf werden die Daten der Produkte den entsprechenden Akteuren rollenabhängig zur Verfügung gestellt (z.B. zur Erstellung des Produktangebots im Vertrieb oder zur Produktherstellung den Produzenten).

(2) Arbeitsplanerstellung: Im Modul Arbeitsplanerstellung erfolgt die Planung der Produktionsprozesse zur Herstellung der Produkte im Netzwerk. Die Arbeitsplanerstellung wird hier - statt wie gewöhnlich innerhalb eines Unternehmens - überbetrieblich, dafür aber auf einer höheren Abstraktionsebene stattfinden. Das bedeutet, dass anhand von Informationen zu den Produzenten und des zu fertigenden Produktes der Gesamtprozess möglichst vorteilhaft und nach verschiedenen Kriterien zusammengestellt werden muss. Es findet durch das System ein Matching zwischen den verfügbaren Produktionsressourcen im Netzwerk (Produzenten) und der Produktionsaufgabe (Produkt) statt. Wichtig ist, dass immer mehrere Möglichkeiten berechnet werden, da in der Realität nicht jeder Prozess zu jeder Zeit durchgeführt werden kann. Es muss also Alternativen geben. Zudem soll der Prozess mit mehreren Alternativen in den einzelnen Schritten graphisch dargestellt werden. Technologisch sollen hier bestehende Lösungen aus dem Bereich AI Planning integriert werden.

(3) Produktverkauf: Der Produktverkauf soll klassisch über einen Webshop erfolgen, den es über eine Schnittstelle zu integrieren gilt. Die Produkte können durch den Kunden über vordefinierte Konfigurationsparameter individualisiert werden (z.B. Produktfarbe, Materialien, Abmessungen). Die Produktvarianten werden durch die Entwickler vorab definiert. Der Webshop soll vorrangig mit etablierten Lösungen umgesetzt werden.

(4) Auftragsverarbeitung: Nach der Bestellung durch einen Kunden/eine Kundin muss im Netzwerk die Herstellung des Produktes ausgelöst werden. Dazu muss zunächst aus den berechneten Arbeitsplänen (siehe Model 2: Arbeitsplanerstellung) auf Grundlage der spezifischen Produktkonfiguration durch den Kunden der geeignetste Arbeitsplan ausgewählt und geprüft werden, ob die beteiligten Unternehmen zum Bestellzeitpunkt in der Lage sind, diesen auszuführen. Anschließend wird der Produktionsprozess durch die Plattform überwacht. Die Produzenten sollen Transparenz über den aktuellen Stand der Produkte, an denen sie beteiligt sind, haben und über die Plattform miteinander kommunizieren können. Weiterhin müssen die Produzenten dem Kunden das voraussichtliche Datum der Lieferung des Produktes über die Plattform mitteilen können.

Optional und auf Abruf der HSU muss der Auftragnehmer die Softwareplattform vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025, auf weiteren Abruf der HSU vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026, betreiben. Die HSU wird diese Optionen spätestens 3 Monate vor Beginn des jeweiligen Zeitraums abrufen.

Die HSU hat für die Entwicklung und den Betrieb der Softwareplattform - ohne die optionalen Leistungen - insgesamt ein Budget in Höhe von EUR 450.000,00 (netto) zur Verfügung.

Die HSU behält sich vor, Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Verfahren auszuschließen sowie das Verfahren teilweise oder insgesamt aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Eckpunkten der Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Optional und auf gesonderten Abruf der HSU muss der Auftragnehmer die Softwareplattform vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und auf weiteren Abruf der HSU vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 betreiben. Die HSU wird diese Optionen spätestens 3 Monate vor Beginn des jeweiligen Zeitraums abrufen.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:

1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,

2. Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,

3. Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Optional und auf gesonderten Abruf der HSU muss der Auftragnehmer die Softwareplattform vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 und auf weiteren Abruf der HSU vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 betreiben. Die HSU wird diese Optionen spätestens 3 Monate vor Beginn des jeweiligen Zeitraums abrufen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):

a) Unternehmensdarstellung mit Angaben zu Sitz, Umsatzsteuer-ID, Gründungsjahr und Produkt- und Serviceportfolie.

b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt worden sind; der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist; für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen zählt.

c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.

Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):

a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie der Umsätze mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Entwicklung und Betrieb von Cloud-basierten, integrativen Software-Plattformlösungen) vergleichbar sind.

b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.

Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen.

Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.

Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):

a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung (Entwicklung und Betrieb von Cloud-basierten, integrativen Softwareplattform-lösungen) vergleichbar sind, in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungsaufträgen, mit folgenden Angaben:

- Auftraggeber und Ansprechpartner;

- Auftragswert;

- Headcount;

- Erbringungszeitpunkt (von wann bis wann);

- Projektbeschreibung.

Mit den Referenzen sollen die Bewerber Erfahrung insbesondere in den folgenden Bereichen nachweisen:

- (Full-Stack) Web-Entwicklung;

- UI-/UX-Design für Front-End sowie Back-End mit den state-of-the-art-Technologien zur Entwicklung von webbasierten Anwendungen;

- Entwicklung von Plattform-Lösungen (Portal & Platforms);

- Einbindung von Microservices;

- Entwicklung von Lösungen aus dem Machine Learning bzw. Deep Learning / künstlicher Intelligenz auf der Basis von Big Data;

- Integration von durchgängigen und vollständigen eCommerce-Lösungen;

- Data Modeling / Data Management;

- Integration von Fremdlösungen in Neuentwicklungen.

Der Auftraggeber wird Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, berücksichtigen, soweit dies erforderlich ist, um ausreichend Wettbewerb zu gewährleisten.

b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird;

c) Erklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte, welche technische Ausrüstung und welche Softwarekomponenten sowie über wieviel freie Server-Kapazität für die Ausführung des Auftrages der Bewerber verfügt;

d) Erklärung, dass das am Projekt beteiligte Personal der Bewerber für regelmäßige Treffen in der Metropolregion Hamburg zur Verfügung steht;

e) Erklärung, ob und für welche Leistungsbereiche der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt.

Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen.

Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.

Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/12/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.

2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerber (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.

3) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.

4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.

5) Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.

6) Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC666V

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2022