Planungsleistungen für den Rückbau des überbreiten Querschnitts RQ14 i.Z.d. K 57 AN8-9; Wettringen Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-66-233-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Rückbau des überbreiten Querschnitts RQ14 i.Z.d. K 57 AN8-9; Wettringen
Das Straßenbauamt des Kreises Steinfurt beabsichtigt die K 57 Abschnitt 8 und 9, Bilker Straße, in Wettringen auszubauen. Bei dem Ausbau der K 57 steht vor allem der Rückbau des überbreiten Querschnittes (RQ 14) im Fokus. Die Fahrbahn soll auf eine Breite von 6,50 m reduziert werden. Im Weiteren soll der verbleibende Oberbau soweit angepasst und genutzt werden, dass auf der Nordseite der Straße ein gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt wird, der die Fortführung des bereits hergestellten Radweges von Ochtrup kommend darstellt. Es sind Planungsleistungen für den Ausbau der Fahrbahn und des Radweges aus dem Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen, Planbegleitende Vermessung, Bauvermessung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung zu erbringen.
K 57 Bilker Straße 48493 Wettringen
Das Straßenbauamt des Kreises Steinfurt beabsichtigt die K 57 Abschnitt 8 und 9, Bilker Straße, in Wettringen auszubauen. Bei dem Ausbau der K 57 steht vor allem der Rückbau des überbreiten Querschnittes (RQ 14) im Fokus. Die Fahrbahn soll auf eine Breite von 6,50 m reduziert werden. Im Weiteren soll der verbleibende Oberbau soweit angepasst und genutzt werden, dass auf der Nordseite der Straße ein gemeinsamer Geh- und Radweg hergestellt wird, der die Fortführung des bereits hergestellten Radweges von Ochtrup kommend darstellt. Es sind Planungsleistungen für den Ausbau der Fahrbahn und des Radweges aus dem Leistungsbildern Objektplanung Verkehrsanlagen, Planbegleitende Vermessung, Bauvermessung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung zu erbringen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistung vorgesehen. Das Ausführungsende für die Projektstufe 1 ist der 30.09.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zur Eignung
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Deckungssumme
Für Personenschäden mind. 1.500.000 EUR
Für Sonstige Schäden (Vermögens- oder Sachschäden) mind. 1.000.000 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2911R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.