Neubau / Sanierung und Erweiterung Kita St. Ulrich, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgberg i. Allgäu
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeinde-burgberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau / Sanierung und Erweiterung Kita St. Ulrich, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Burgberg im Allgäu möchte den Neubau einer Kita realisieren, um dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen im Ort gerecht zu werden. Seit 2019 sind als Interimslösung mehrere Krippengruppen in Wohncontainern untergebracht. Am Ende einer umfassenden Standortsuche wurde seitens des Gemeinderats der Beschluss über einen Standort gefasst, auf dem zwei Bauvarianten möglich sind.
Von den untersuchten Standorten A-E fiel der Entschluss zugunsten des Standortes B, dem hinter der Kita St. Ulrich gelegenen Hartplatz. Hier lassen sich die Bauvarianten V2 und V3 realisieren.
Der Hauptbau der bestehenden Kita St. Ulrich in wurde 1987 in Massivbauweise errichtet, ein Holzerweiterungsbau folgte 1997. Zur Erschließung der geplanten, neu zu bebauenden Fläche bedarf es des Abbruchs des Erweiterungsbaus von 1997.
Die Variante 2 sieht die Entstehung eines Erweiterungsbaus in zwei Bauabschnitten und eine Sanierung des Bestandsgebäudes aus dem Jahr 1987 vor. Der entstehende Bau soll drei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen Platz bieten.
Die Variante 3 sieht hingegen einen gesamten Kindergartenneubau mit drei Krippengruppen und fünf Kindergartengruppen vor. Das Bestandsgebäude soll in diesem Fall einer anderweitigen Nutzung zugesprochen werden.
Nach Auftragserteilung ist zunächst in Stufe 0 vom Auftragnehmer eine Variantenbetrachtung mit vergleichender Kostenermittlung zu erarbeiten.
Burgberg im Allgäu
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9 zzgl. Stufe 0 (Zielfindungsphase), bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene),
- in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Das Büro, welches an den Standort- und Bauvariantenuntersuchungen für die Gemeinde Burgberg beteiligt war, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen.
Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 0: Variantenbetrachtung mit einer in Varianten vergleichenden Kostengegenüberstellung gem. Anlage 10 zu § 34 HOAI 2021.
Im Rahmen der Variantenbetrachtung sind auf dem Baugrundstück verschiedene Varianten zu erarbeiten und hinsichtlich ihrer Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 0 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland