Gemeinde Wennigsen - KGS Wennigsen - Neubau Mensa u. Sanierung Bestandsgebäude - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRWTJ

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wennigsen (Deister)
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wennigsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde Wennigsen - KGS Wennigsen - Neubau Mensa u. Sanierung Bestandsgebäude - Objektplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRWTJ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der

- Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der

- Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9

Die Sophie Scholl Gesamtschule (auch KGS Wennigsen) ist eine von drei Schulen auf dem Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister) bei Hannover. Sie ist eine weiterführende Schule als offene Ganztagsschule für die Jahrgänge 5 - 13. Ihr Einzugsgebiet ist die Ge-meinde Wennigsen sowie auch umliegende Kommunen. Die Schule wird von knapp 1.000 Schülern besucht.

Auf dem Schulgelände mit einer Fläche von ca. 42.000 m² befinden sich Schulgebäude und Sporthalle mit einer BGF von ca. 12.000 m², sowie ein Sportplatz, Außenanlagen und der Parkplatz.

Das Hauptgebäude, welches 1976 vom Büro Schumann und Reichert geplant und reali-siert wurde, wurde seitdem mehrfach erweitert und teilsaniert. Die Haupt-Baumaßnahmen waren:

1990 Aufstockung des damals westlichen Gebäudeteils durch das sogenannte "Fo-rum" (Klassenräume gruppiert um große freie Fläche)

2006 Aufstellung Container südlich des Schulgebäudes, Nutzung: Kunsträume

2010 Anbau an die Sporthalle, Nutzung: Werken, Theater, Musik

2016 Anbau Klassentrakt West, 12 AUR

2016 Kleinere Sanierungsmaßnahmen, Einbau Aufzug

2018 Umbau/ Erweiterung/ Sanierung Verwaltung, Eingangsbereich, Brandschutz/ Fassade Pausenhalle

2020 Sanierung naturwissenschaftlicher Bereich

Es bestehen weitere Anforderungen an die Sophie-Scholl-Schule hinsichtlich Erweiterung und Sanierung. Es wurde ein Architekturbüro beauftragt, im Vorfeld den Bedarf zu klären und in ein Grobkonzept umzusetzen. Das Konzept wurde in den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen (Deister) abgestimmt und bildet die Grundlage für alle weiteren Planungen. Die weiteren Planungen beinhalten zusammengefasst die nachfolgenden Ein-zelmaßnahmen. Für alle Maßnahmen gilt, dass grundsätzliche Festlegungen wie Standort, Raumprogramme etc. als verbindlich gelten. Die Ausgestaltung soll im weiteren Planungs-verlauf abgestimmt und verfeinert werden.

Neubau einer Mensa südlich des Bestandsgebäudes:

Aufgrund der Funktion als Ganztagsschule ist an der Sophie-Scholl-Schule die Einrichtung einer Mensa erforderlich. Die Mensa soll als eigenständiges Gebäude südlich des Be-standsgebäudes errichtet werden. Die dort befindlichen Container mit Kunsträumen wer-den entfernt, der Kunstbereich wird an anderer Stelle untergebracht.

Anhand der Schülerzahl wurde ein Essbereich mit ca. 200 Sitzplätzen ermittelt, die Es-senseinnahme soll in drei Durchgängen erfolgen. Das zugrundeliegende Konzept ist "Cook & Chill". Der Küchenbereich muss dementsprechend dimensioniert werden. In das Mensagebäude soll eine Lehrküche für den Schulunterricht integriert werden.

Das Mensagebäude soll auch für externe Veranstaltungen nutzbar/ buchbar sein. Daher ist ein Eingangsbereich mit Toiletten und Garderobe einzuplanen, ein Stuhllager ist eben-falls notwendig. Der Speiseraum soll eine großzügig öffenbare Fassade zu einer Außen-terrasse erhalten.

Umbau eines eingeschossigen Gebäudeteils des Bestandsgebäudes für die Nut-zung als Kunsträume:

Der eingeschossige Gebäudeteil nördlich des Haupteinganges steht derzeit leer und be-herbergte ursprünglich den Lehrerbereich. Hier soll nun der Kunstbereich untergebracht werden, der sich bislang in den zu entfernenden Containern (vgl. vorheriger Punkt) befin-det. Dazu ist der Gebäudeteil, der sich größtenteils noch im ursprünglichen Bauzustand befindet, umzubauen und umfassend zu sanieren (Innenbereich, Gebäudehülle, Haustechnik).

Herrichtung des innenliegenden Forums für die Nutzung als Interims-Mensa:

Das sogenannte "Forum" (vgl. Liste bisherige Baumaßnahmen), ein großer Freibereich im 1.OG, um den sich Klassenräume gruppieren, soll bis zur Fertigstellung des Mensa-Neubaus als Interims-Mensa hergerichtet werden. Hier sind einige wenige Um- und Ein-bauten erforderlich. Da das Essen angeliefert und das Geschirr abgeholt werden, ist keine Küche vorzusehen. In dem Zuge muss aber die Zugänglichkeit über eine rollstuhlgerechte Rampe hergestellt, das Flachdach darüber saniert und entsprechende Gebäudetechnik vorgesehen werden (Beleuchtung, Lüftung).

Sanierung des Klassentrakts Ost im Bestandsgebäude über alle Geschosse ein-schließlich Treppenhäuser sowie Sanierung der Gebäudehülle:

Der östliche Klassentrakt befindet sich größtenteils noch in seinem ursprünglichen Zu-stand aus dem Jahr 1976. Es wird hier eine umfassende Sanierung angestrebt (Innenbereich, Gebäudehülle, Haustechnik), verbunden mit einer Optimierung des Raumprogrammes. Aufgrund des Ganztagsbetriebes sind insgesamt an der Schule einige zusätzliche Räume notwendig, die im Zuge der Sanierung mit geplant werden sollen. Zu der Sanierungsmaßnahme zählen auch die beiden angrenzenden Bestandstreppenhäuser sowie weitere kleinere Einzelbereiche.

Die Umsetzung der Maßnahmen soll bauabschnittsweise erfolgen.

Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen werden wie folgt geschätzt:

Neubau Mensa brutto [Betrag gelöscht] Euro

Umbau Kunsträume brutto [Betrag gelöscht] Euro

Herrichtung Forum brutto [Betrag gelöscht] Euro

Sanierung Klassentrakt Ost brutto [Betrag gelöscht] Euro

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Projektteams / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Herangehensweise / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot (Vergütung einschl. pauschalierter Nebenkosten) / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 140-399625
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32049
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J64BZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/11/2022

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