Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines TIER III Digitalfunksystems (Gleichwelle) Referenznummer der Bekanntmachung: R 5026/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines TIER III Digitalfunksystems (Gleichwelle)
Ablösung eines bestehenden Analogfunksystems durch Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines TIER III Digitalfunksystems (Gleichwelle) für das Betriebsgebiet Lübeck/Travemünde für den Stadtverkehr Lübeck GmbH, Ratekauer Weg 1 - 7, 23554 Lübeck (Los 1) und der Lieferung, Montage, Inbebtriebnahme und Instandhaltung von Antennen, Antennenmasten und der Verkabelung mit beigestellten Basisstationen (Los 2). Es muss eine Schnittstelle zum System ITCS der Firma IVU umgesetzt werden. Der Auftraggeber verfügt etwa 225 Antennen und 7 Basisstationen. Die vollständige Fertigstellung sowie Abnahme für beide Lose soll bis zum 31.12.2023 erfolgen.
Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines TIER III Digitalfunksystems (Gleichwelle)
Lieferung, Inbetriebnahme und Instandhaltung eines TIER III Digitalfunksystems (Gleichwelle). Dies umfasst die Lieferung aller notwendigen Fahrzeugkomponenten (z.B. Funkgerät, Kabel, Antennen usw.) für die Busse der SLVG sowie die Fähren. Ein Service- und Wartungsvertrag, eine Konsignationslager sowie die fachliche Begleitung bei der Umsetzung des Projektes für Los 1. Weitere Bestandteile sind Werkabnahme, Inbetriebnahme (mit Testbetrieb) und Gesamtabnahme.
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Antennen, Antennenmasten und der Verkabelung mit beigestellten Basisstationen
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Antennen, Antennenmasten und der Verkabelung mit beigestellten Basisstationen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DMR System und Sende-Standorte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY65Y3
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.