Gemeinde Kusterdingen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/2458
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusterdingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kusterdingen.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Kusterdingen - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Kusterdingen
Die Gemeinde Kusterdingen plant eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren zu erstellen. Diese soll in Passivhausstandard und in direkter Nachbarschaft zu dem bestehenden Mozartkindergarten errichtet werden.
Die zu bebauenden Grundstücke Flurstücke 1144 und 1145 befinden sich im Eigentum der Gemeinde, wobei das Leistungsgebiet hinsichtlich der Außenanlagen auf Teile des Flurstücks 1149/2 ausgeweitet wird.
Die Realisierung des Projekts im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb erfolgte unter Durchführung des sog. "Zwei-Umschlags-Verfahrens".
Die konstruktiven Elemente waren im Rahmen der Ausschreibung, sofern sie den statischen, bauphysikalischen, brandschutz-technischen und gestalterischen Erfordernissen gerecht werden, entsprechend dem vom Bieter wirtschaftlich bevorzugten Systemen frei wählbar, wobei sich die Gemeinde Kusterdingen eine Reduktion des Baustoffs Beton (auf ein Minimum) vorstellt. Es bestand Freiheit hinsichtlich der Konstruktion der Außenwände, Dächer und Tragstruktur in Holz, Stahl, Stahlbeton und/oder Mauerwerk. Der Einsatz eines vorgefertigten Systems in Fertigbauweise zur Beschleunigung der Bauzeit war ebenfalls möglich. Die Leistungen beinhalten auch die Erstellung der Außenanlagen und Spielflächen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Metzingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72555
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6M2E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de