Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Jahr 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 43.161/01/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuer-umweltschutz-sachsen-anhalt-lau/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Erfassung der Fledermausfauna in ausgewählten Bereichen Sachsen-Anhalts im Jahr 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 43.161/01/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Leistung ist der Nachweis von Fledermausarten in bestimmten Bereichen Sachsen-Anhalts mit Kenntnisdefiziten zur Vervollständigung der Kenntnis der Verbreitungssituation in der aktuellen FFH-Berichtsperiode 2019-2024.

Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 125 037.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fledermauserfassung im südlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Rahmen der aktuellen FFH-Berichts-periode 2019-2024

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 Allgemeines

Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln.

Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Zeitraum 2022 bis 2024 zu erbringen, wobei die eigentlichen Kartierleistungen im Jahr 2023 durchgeführt werden müssen und der Endbericht für das Jahr 2024 vorbehalten ist.

2. Untersuchungsraum

Als Untersuchungsgebiete werden FFH-Gebiete und Waldbereiche mit hohem naturschutz-fachlichem Wert für Fledermäuse benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten (vgl. auch Übersichtskarten in Anlage 1a):

- Untersuchungsgebiet 1.1: Forst Bibra (FFH0139LSA)

- Untersuchungsgebiet 1.2: Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra (FFH190LSA) und Wald bei Wischroda (LSA Süd NF 2-7)

- Untersuchungsgebiet 1.3: Hohndorfer Rücken nordöstlich Eckartsberga (FFH191LSA)

- Untersuchungsgebiet 1.4: Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga (FFH0196LSA)

- Untersuchungsgebiet 1.5: Wälder nordwestlich von Marienthal (LSA Süd NF 2-9) und Wälder zwischen Eckartsberga und Frankroda (LSA Süd NF 2-8)

Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen.

3. Netzfänge zum Nachweis der Fledermausarten

Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind 4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2013). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt.

Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochenstubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2023 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit.

Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein.

4. Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben

Für die Ermittlung von Wochenstubenquartieren in den Gebieten, auch im Hinblick auf das Bundes¬monitoring ausgewählter Arten (BfN & BLAK 2017), ist eine Telemetrie von Fleder-mäusen vorgesehen. Hierzu sind gefangene Weibchen vom Großen Abendsegler, Kleinabendsegler, der Bechsteinfledermaus, der Bartfledermaus-Gruppe (M. brandtii, M. mystacinus & M. alcathoe) sowie des Grauen Langohrs mit Reproduktionsmerkmalen mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 10 Sender/telemetrierte Tiere für alle Untersuchungsgebiete gesamt).

Es ist anzustreben, dass möglichst für alle zutreffenden Arten Telemetrie durchgeführt und Wochenstuben ermittelt werden. Unter Berücksichtigung dieser Prämisse gibt der AG ansonsten nicht vor, wie viele Sender pro Art genutzt werden sollten, dies ist auch abhängig vom Fangerfolg. Jedoch sollte möglichst jede Art besendert werden, weitere Abstimmungen hierzu können zudem im Laufe der Untersuchungen zwischen dem AG und dem AN erfolgen. Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch.

Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstubenquartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Bei Hausquartieren sind Gebäudetyp, Gebäudezustand und Hangplatz aufzunehmen. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen.

5. Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten

Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN insgesamt 4 mal pro Untersuchungsgebiet (möglichst parallel zu den Netzfängen) von Mai bis August 2023 eine ganznächtige bioakustische Erfassung an einem Standort mit geeigneten Geräten, z.B. Batlogger oder Batcorder, durchzuführen. Diese dienen der Ergänzung und Vervollständigung der Artnachweise durch die Netzfänge und sollen mittels Computeranalyse ausgewertet werden. Die Rufe schwer determinierbarer Arten sind gezielt zu überprüfen.

6. Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern

Für eine eventuelle spätere Bewertung von Erhaltungszuständen der verschiedenen Fledermausarten ist vor Ort eine Übersichtskartierung der vorhandenen Habitatbedingungen für Fledermäuse durchzuführen. Ebenso sollen für mögliche Beeinträchtigungen aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen) vor Ort dokumentiert werden. Die Kartierung ist zudem auch mit aussagekräftigen Fotos zu dokumentieren.

Insgesamt sollen die Kartierungen zu einer kurzen verbalen Beschreibung der Habitat-bedingungen und eventueller Beeinträchtigungen im Endbericht führen. Als Zeitansatz im Gelände wird 2 h pro Untersuchungsgebiet angenommen.

7. Vorgaben für die Datenhaltung

Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern.

Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen.

Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien.

Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben.

8. Teilleistungen und Berichtserstellung

8.1. Zwischenbericht (Teilleistung 1)

Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind:

- Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles

- Artdatenbank als MultibaseCS-Datei

Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern.

8.2. Endbericht (Teilleistung 2)

Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.

Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern:

Einleitung

Allgemeine Methodik

Für jedes Untersuchungsgebiet:

Ergebnisse

Zusammengefasste Artenliste

Fangstandorte und Fangergebnisse

Ergebnisse der Telemetrie

Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse

Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen

Zusammenfassung

Literatur

Anhänge

- Urdatentabellen der Fledermausfänge

- Weitere digitale Anlagen (Dateiform):

- digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles

- Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei

- digitale Fotos

Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält.

9. Ausführungsfristen

Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023

Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024

10. Sonstige Festlegungen

Der AN erstattet 1-2x in der Saison, am Sitz des AG Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann.

11. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen

- GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.)

- Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS)

- sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fledermauserfassung im südwestlichen und westlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Rahmen der aktuellen FFH-Berichtsperiode 2019-2024

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Leistungsumfang

Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den gängigen Erfassungsstandards für Fledermauserfassungen. Sie sollen das Artenrepertoire in den zu untersuchenden Gebieten widerspiegeln.

Die hier ausgeschriebene Leistung ist im Zeitraum 2022 bis 2024 zu erbringen, wobei die eigentlichen Kartierleistungen im Jahr 2023 durchgeführt werden müssen und der Endbericht für das Jahr 2024 vorbehalten ist.

2. Untersuchungsraum

Als Untersuchungsgebiete werden FFH-Gebiete und Waldbereiche mit hohem naturschutz-fachlichem Wert für Fledermäuse benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten (vgl. auch Übersichtskarten in Anlage 1a):

- Untersuchungsgebiet 2.1: Hakel südlich Kroppenstedt (FFH0052LSA)

- Untersuchungsgebiet 2.2: Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg (FFH0084LSA) und angrenzende Waldstrukturen

- Untersuchungsgebiet 2.3: Der Hagen und Othaler Holz nördlich Beyernaumburg (FFH0110LSA)

- Untersuchungsgebiet 2.4: Eislebener Stiftsholz (FFH0111LSA)

- Untersuchungsgebiet 2.5: Rainholz westlich Farnstädt (LSA West NF 1-1)

Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen.

3. Netzfänge zum Nachweis der Fledermausarten

Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Untersuchungsgebiet sind

4 Netzfänge durchzuführen. Die Netzfänge sind an mindestens 2 verschiedenen, geeigneten Standorten durchzuführen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2013, ÖKOTOP/SCHMIDT/CHIROPLAN 2012). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt.

Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 - 12 m). Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, insbesondere in der engeren Wochenstubenzeit im Juni bis Anfang Juli ist das zügige Freilassen hochgravider und laktierender Weibchen zu gewährleisten. Als Kalkulationsgrundlage für einen Netzfang incl. Auf- und Abbau und konkreter Standortfindung wird 10 h mit einer fachlich versierten Person und einer Hilfskraft angenommen. Als Fangzeitraum wird der gesamte Aspekt im Sommerlebensraum zwischen Mai und August 2023 angenommen, wobei die Fänge jahreszeitlich verteilt sein und zu geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen sollen. Besonderes Augenmerk gilt dem Aspekt der Wochenstubenzeit.

Die Netzfangstandorte sind räumlich genau zu dokumentieren. Alle erfolgten Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein.

4. Telemetrie und Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben

Für die Ermittlung von Wochenstubenquartieren in den Gebieten, auch im Hinblick auf das Bundes¬monitoring ausgewählter Arten (BfN & BLAK 2017), ist eine Telemetrie von Fledermäusen vorgesehen. Hierzu sind gefangene Weibchen vom Großen Abendsegler, Kleinabendsegler, der Bechsteinfledermaus, der Bartfledermaus-Gruppe (M. brandtii, M. mystacinus & M. alcathoe) sowie des Grauen Langohrs mit Reproduktionsmerkmalen mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 10 Sender/telemetrierte Tiere für alle Untersuchungsgebiete gesamt).

Es ist anzustreben, dass möglichst für alle zutreffenden Arten Telemetrie durchgeführt und Wochenstuben ermittelt werden. Unter Berücksichtigung dieser Prämisse gibt der AG ansonsten nicht vor, wie viele Sender pro Art genutzt werden sollten, dies ist auch abhängig vom Fangerfolg. Jedoch sollte möglichst jede Art besendert werden, weitere Abstimmungen hierzu können zudem im Laufe der Untersuchungen zwischen dem AG und dem AN erfolgen. Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch.

Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Bei Hausquartieren sind Gebäudetyp, Gebäudezustand und Hangplatz aufzunehmen. Falls Wochen-stubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartiereigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen.

5. Bioakustische Erfassungen zum Nachweis der Fledermausarten

Innerhalb der oben benannten Untersuchungsgebiete sind durch den AN insgesamt 4 mal pro Untersuchungsgebiet (möglichst parallel zu den Netzfängen) von Mai bis August 2023 eine ganznächtige bioakustische Erfassung an einem Standort mit geeigneten Geräten, z.B. Batlogger oder Batcorder, durchzuführen. Diese dienen der Ergänzung und Vervollständigung der Artnachweise durch die Netzfänge und sollen mittels Computeranalyse ausgewertet werden. Die Rufe schwer determinierbarer Arten sind gezielt zu überprüfen.

6. Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern

Für eine eventuelle spätere Bewertung von Erhaltungszuständen der verschiedenen Fledermausarten ist vor Ort eine Übersichtskartierung der vorhandenen Habitatbedingungen für Fledermäuse durchzuführen. Ebenso sollen für mögliche Beeinträchtigungen aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirtschaftliche Maßnahmen) vor Ort dokumentiert werden. Die Kartierung ist zudem auch mit aussagekräftigen Fotos zu dokumentieren.

Insgesamt sollen die Kartierungen zu einer kurzen verbalen Beschreibung der Habitat-bedingungen und eventueller Beeinträchtigungen im Endbericht führen. Als Zeitansatz im Gelände wird 2 h pro Untersuchungsgebiet angenommen. Für das FFH-Gebiet „Hakel südlich Kroppenstedt“ (FFH0052LSA / Untersuchungsgebiet 2.1) soll überdies in Abstimmung mit dem Regionalbetreuer Fledermäuse eine GPS Aufnahme des Kastenreviers erfolgen, sowie mögliche weitere Informationen eruiert werden. Hierfür werden abweichend zu den anderen Untersuchungsgebieten insg. 10 h (incl. der Aufnahme der allg. Habitatbedingungen) angenommen.

7. Vorgaben für die Datenhaltung

Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern.

Sämtliche Fangergebnisse, Ergebnisse bioakustischer Erfassungen sowie Ortungsdaten (Koordinaten) sind in tabellarischer Form zu erfassen. Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen.

Die bioakustischen Urdaten sind in geeigneter Form zu übermitteln, z.B. als wave-Dateien.

Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank in MultibaseCS einzugeben.

9. Teilleistungen und Berichtserstellung

9.1 Teilleistung 1

Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind:

- Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles

- Artdatenbank als MultibaseCS-Datei

9.2 Teilleistung 2

Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.

Der Endbericht ist getrennt für die verschiedenen Untersuchungsgebiete folgendermaßen zu gliedern:

Einleitung

Allgemeine Methodik

Für jedes Untersuchungsgebiet:

Ergebnisse

Zusammengefasste Artenliste

Fangstandorte und Fangergebnisse

Ergebnisse der Telemetrie

Darstellung der Bioakustischen Ergebnisse

Kurzbeschreibung der vorhandenen Habitatbedingungen und Beeinträchtigungen

Zusammenfassung

Literatur

Anhänge

- Urdatentabellen der Fledermausfänge

- Weitere digitale Anlagen (Dateiform):

- digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles

- Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei

- digitale Fotos

10. Ausführungsfristen

Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023

Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024

11. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen

- GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.)

- Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS)

- sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Untersuchung der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings / 2. Durchgang

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Leistungsumfang

Die methodischen Vorgaben für die Datenerhebung und -auswertung basieren auf den Vorgaben für das bundesweite Monitoring (BfN & BLAK 2017). Die dort getroffenen Vorgaben sind einzuhalten. Abweichungen sind ausschließlich aus zwingenden fachlichen Gründen und nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (AG) möglich.

Die Auswahl der Monitoringgebiete orientieren sich nach den Ergebnissen der Erfassungen des ersten Durchgangs des Bundesmonitorings der Bechsteinfledermaus in der aktuellen Berichtsperiode (MYOTIS 2019).

Die zu erbringende Leistung umfasst das Monitoring der Wochenstuben und des Jagdgebietes in ihrem Umfeld im Jahr 2023.

2. Auswahl der konkreten Untersuchungsflächen

Als Monitoringgebiete werden FFH-Gebiete benannt. Folgende Gebiete sind zu bearbeiten:

Atlantische Region: Wochenstuben

a. FFH0028LSA „Lappwald südwestlich Walbeck“

b. FFH0025LSA „Klüdener Pax-Wanneweh östlich Calvörde“

c. FFH0041LSA „Bartenslebener Forst im Aller-Hügelland“

d. FFH0287LSA „Wälder am Flechtinger Höhenzug“

Mit den betroffenen Flächeneignern/Nutzern sind die ggf. erforderlichen Abstimmungen durchzuführen, und es ist, sofern notwendig, das Einvernehmen herzustellen.

3. Netzfänge und Telemetrie zur Ermittlung von Wochenstuben

Innerhalb der oben benannten Monitoringgebiete sind durch den AN konkrete geeignete Netzfangstandorte im Gelände auszuwählen. In jedem Monitoringgebiet sind mind. 4 Netzfangstandorte zu bearbeiten, die für die beiden Zielarten geeignete Fangstandorte darstellen. Hierbei kann auch die frühere Standortauswahl anderer seitens des AG beauftragter Untersuchungen in den FFH-Gebieten berücksichtigt werden (MYOTIS 2010 & 2019). Die entsprechenden Gutachten und Koordinaten werden dem AN zur Verfügung gestellt.

Die Netzfänge sind mit geeigneten Netzen („Nylon-Puppenhaarnetze“) jeweilig angepasst an den Standort in verschiedenen Längen und Höhen durchzuführen (Verwendung von terrestrischen Netzen und Hochnetzen in Fanghöhen zwischen 5 m - 12 m). Maßgeblich ist der Fangerfolg für die Bechsteinfledermaus. Die gefangenen Fledermäuse sind zeitnah wieder freizulassen, ebenso ist die zügige Besenderung eines geeigneten Weibchens und das anschließende Freilassen zu gewährleisten. Für die Dokumentation des Artenrepertoires am Fangstandort ist der Netzfang auch nach einem raschen Fangerfolg eines geeigneten Weibchens mit der Besenderung nicht abzubrechen. Als Fangzeitraum wird die Wochenstubenzeit (möglichst vor dem „Flüggewerden“ der Jungtiere) vorgesehen, der jahreszeitlich wetter- und artabhängig zwischen Mitte Juni und Mitte Juli liegt. Der konkrete Fangzeitraum ist vorab mit dem AG abzustimmen.

Gefangene Weibchen der Bechsteinfledermaus mit Reproduktions¬merkmalen sind mit geeigneten Telemetriesendern zu markieren (Kalkulationsgrundlage: 3 Sender/telemetrierte Tiere pro Monitoringgebiet). Die Telemetrie wird mit dem Ziel durchgeführt, Wochenstubenquartiere zu finden, bei denen eine Individuenzahlermittlung möglich ist. An den ermittelten Wochenstubenquartieren ist eine abendliche Ausflugszählung zur Erfassung der ausfliegenden Weibchen oder eine mögliche Zählung im Quartier mit geeigneten Methoden durchzuführen. Die weitere Telemetrie der Tiere muss über die Lebensdauer der Sender von mind. 10 Tagen erfolgen, so dass eventuelle Quartierwechsel protokolliert werden können. Zudem sollten weitere Ausflugszählungen/ Quartierszählungen erfolgen, bei neuen Quartieren ist dies obligatorisch.

Sollte bereits mit einer geringeren Anzahl von Netzfangstandorten das erforderliche Ziel der Quartierermittlung erreicht sein, kann im Einvernehmen mit dem AG kurzfristig eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten vereinbart werden. Im Gegenzug muss eine kurzfristige Abstimmung erfolgen, falls nach den 4 Netzfangstandorten pro Gebiet keine geeigneten Weibchen der Bechsteinfledermaus gefangen wurden. Hier ist dann ebenfalls in Abstimmung mit dem AG eine Verlagerung kalkulierter Tätigkeiten möglich - abgerechnet werden können ausschließlich tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen.

Netzfangstandorte sowie ermittelte Wochenstuben sind räumlich genau zu dokumentieren.

Alle weiteren Fänge von Fledermäusen sind zu determinieren, zu protokollieren und gehen in die Datenbank der Fledermausnachweise ein.

4. Erfassung populationsbezogener Parameter in Wochenstuben

Der AN führt die Erhebung der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Hierzu müssen die Ausflugszählungen an den ermittelten Wochenstuben-quartieren erfolgen. Dazu sind bei Baumquartieren die Baumarten, der Quartiertyp und sonstige Parameter wie Baumhöhe, BHD und Vitalität zu dokumentieren. Falls Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen lokalisiert werden, sind die Quartier-eigenschaften ebenso zu dokumentieren und in Abstimmung mit dem AG die möglichen Betreuer der Kästen zu informieren. Des Weiteren ist auch das Umfeld der Wochenstubenquartiere zu dokumentieren. Alle Dokumentationen sind, soweit möglich und sinnvoll, auch fotografisch zu erfolgen.

5. Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern

Der AN führt die Erhebung und Dokumentation der populationsbezogenen Parameter in den Wochenstuben gemäß den Vorgaben der aktuellen Bewertungsschemata für die Arten nach BfN & BLAK (2017) durch. Für die Bestimmung des Habitatzustandes der Jagdgebiete in den Monitoringgebieten sind die relevanten Habitatmerkmale aufzunehmen. Hierzu sind für die Bechsteinfledermaus in den Monitoringgebieten das Merkmal „Baumhöhlendichte“ auf mindestens 10 Probeflächen à 1 ha oder 20 Probeflächen von je 0,5 ha pro Monitoringgebiet zu erfassen und hochzurechnen.

Für die Bewertung der Beeinträchtigungen sind aktuelle Einflussfaktoren (z.B. forstwirschaftliche Maßnahmen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier) vor Ort zu dokumentieren.

6. Bewertung des Erhaltungszustandes

Der AN nimmt eine Bewertung der Wochenstuben anhand der zutreffenden Parameter der aktuellen Bewertungsschemata für beide Arten (BfN & BLAK 2017) durch (Auszug für die Bewertung der Wochenstuben und Jagdgebiete beider Arten siehe Anlage 1b). Die Bewertung ist mit dem AG inhaltlich abzustimmen.

7. Vorgaben für die Datenhaltung

Topographische digitale Daten sind als ESRI-shapefile zu liefern.

Sämtliche Fangergebnisse sowie Ortungsdaten sind in tabellarischer Form zu erfassen.

Alle erhobenen Daten zu Habitatparametern und Beeinträchtigungen sind tabellarisch zu erfassen (Format MS Excel). Tabellenformate sind mit dem AG abzustimmen.

Die Urdaten aller Nachweise aller Fledermausarten sind zusätzlich in eine Datenbank im MultibaseCS einzugeben.

8. Teilleistungen und Berichtserstellung

8.1 Zwischenbericht (Teilleistung 1)

Der AN verfasst einen schriftlichen Zwischenbericht, in dem folgende Inhalte dargestellt sind:

- Dem Zwischenbericht müssen alle Urdaten der Netzfänge, der Telemetrie, der Wochenstubenerfassungen und Habitaterfassung in tabellarischer Form beigefügt sein, ermittelte digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles

- Artdatenbank als MultibaseCS-Datei

Der schriftliche Zwischenbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern.

8.2 Endbericht (Teilleistung 2)

Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die gemäß Ziffer 2.2 bis 2.7 geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.

Dabei ist ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit mit den früheren Berichten anzustreben.

Der Endbericht ist folgendermaßen zu gliedern:

Einleitung

Allgemeine Methodik

Für jedes Monitoringgebiet:

Ergebnisse

Fangstandorte und Fangergebnisse (inkl. aller weiteren Fledermausarten)

Ergebnisse und Bewertung der Wochenstuben der Bechsteinfledermaus

Zusammenfassung

Literatur

Anhänge

- Urdatentabellen der Fledermausfänge

- Tabellen der Erfassungsergebnisse an Wochenstuben

- Urdatentabellen Habitatparameter und Beeinträchtigungen

- Weitere digitale Anlagen (Dateiform):

- digitalisierte topographischen Daten als ESRI-shapefiles

- Gesamt-Artdatenbank als MultibaseCS-Datei

- digitale Fotos

Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen (Texte: MS Word). Zusätzlich ist eine pdf-Datei zu erstellen, die sämtliche Berichtsinhalte enthält.

9. Ausführungsfristen

Für Teilleistung 1 (Zwischenbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 25.09.2023

Für Teilleistung 2 (Endbericht) gilt folgende Ausführungsfrist: 01.02.2024

10. Sonstige Festlegungen

Der AN erstattet 2x in der Saison, am Sitz des AG Bericht über den Stand der Arbeiten. Somit wird sichergestellt, dass auf eventuell auftretende Probleme sofort konstruktiv reagiert werden kann.

11. Durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen

- GIS-Daten (Schutzgebietsgrenzen, digitale Luftbilder etc.)

- Auszüge aus der Artdatenbank (MultibaseCS)

- sonstige dem Auftraggeber vorliegende Daten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Qualifikation und Erfahrung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung in der Abwicklung vergleichbarer Projekte und organisatorische Vorgehensweise / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 157-450530
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 43.161/01/2022
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Fledermauserfassung im südlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Rahmen der aktuellen FFH-Berichts-periode 2019-2024

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: 06112 Halle Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 43 879.00 EUR
Niedrigstes Angebot: 52 278.80 EUR / höchstes Angebot: 63 450.00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 43.161/01/2022
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Fledermauserfassung im südwestlichen und westlichen Bereich Sachsen-Anhalts zur Verbesserung des Kenntnisstandes der Verbreitungssituation im Rahmen der aktuellen FFH-Berichtsperiode 2019-2024

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: 06112 Halle Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 43 879.00 EUR
Niedrigstes Angebot: 53 338.80 EUR / höchstes Angebot: 53 680.00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 43.161/01/2022
Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Untersuchung der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) - Monitoring von Wochenstuben und deren Umfeld im Rahmen des Bundesmonitorings / 2. Durchgang

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die

Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2022