Solestadt Bad Dürrenberg - Gartenträume-Historische Parks in Sachsen-Anhalt - Sanierung Stützmauern Amtsberggärten / Natursteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-72-VE58.4B Nst
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badduerrenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Solestadt Bad Dürrenberg - Gartenträume-Historische Parks in Sachsen-Anhalt - Sanierung Stützmauern Amtsberggärten / Natursteinarbeiten
Leistungsübersicht: Amtsbergmauern Natursteinarbeiten
Stützmauer Abschnitt A
160 m² Fassadengerüst aufbauen abbauen
160 m² vorh. Natursteinmauern sanieren, aufarbeiten
20 m Mauerabdeckung Natursteinmauer demontieren und wieder herstellen
20 m Mauerabdeckung Natursteinmauer liefern und herstellen
40 m Böschungskopf freilegen, Regensammelmulde herstellen
40 m Mauerfuß mit Drainageleitung schützen
10 St Kernbohrungen für Entwässerung
Stützmauer Abschnitt B
70 m² vorh. Natursteinmauern sanieren, zurückbauen und wieder herstellen
15 m Mauerabdeckung Natursteinmauer demontieren und wieder herstellen
5 m Mauerabdeckung Natursteinmauer liefern und herstellen
20 m Böschungskopf freilegen, Regensammelmulde herstellen
20 m Mauerfuß mit Drainageleitung schützen
5 St Kernbohrungen für Entwässerung
Stützmauer Abschnitt I-K
180 m² vorh. Natursteinmauern sanieren
40 m Mauerabdeckung Natursteinmauer demontieren und wieder herstellen
120 m Mauerabdeckung Natursteinmauer liefern und herstellen
160 m Böschungskopf freilegen, Regensammelmulde herstellen
160 m Mauer mit Drainageleitung schützen
32 St Kernbohrungen für Entwässerung
Stützmauer Abschnitt C H Trockenmauer
515 m² vorh. Natursteinmauern demontieren und als Trockenmauer wieder aufbauen
145 m Mauerabdeckung Natursteinmauer demontieren und wieder herstellen
145 m Mauerabdeckung Natursteinmauer liefern und herstellen
145 m Böschungskopf freilegen, Regensammelmulde herstellen
145 m Mauer mit Drainageleitung schützen
06231 Bad Dürrenberg, Kurpark
siehe II.1.4)
Mindestanforderungen an Nebenangebote
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Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.
Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen.
Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen
Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist.
Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.
Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren.
Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).
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Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt.
Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen.
Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt.
Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Im Bereich am Saalehang ist ein eigenens Baustellen-WC bereitszustellen (s. Position im LV).
Die Heranführung der Medien von der Entnahmestelle zum Baubereich ist Sache des AN (Strom 100m, Wasser 70m). Die Abrechnung für den Verbrauch erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie folgt:
Baustrom: 0,2%, Bauwasser: 0,2 %
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Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16%.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister sowie beim Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden.
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Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
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Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
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Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
- die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 2 VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i. H. v. mindestens 800.000 EUR
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Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im Original gültig
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im Original gültig)
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Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung anfordern
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
Urkalkulation
Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
- die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt
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Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 235 VHB 2017) sind mit dem Angebot einzureichen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind, zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten, mit dem Angebot einzureichen:
Erklärung der Bieter u./ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019), sofern zutreffend
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236 VHB Stand 2019)
An die Auftragsdurchführung werden soziale Kriterien gestellt, mit dem Angebot sind von jedem Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt Erklärung wie folgt abzugeben:
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
Anlage 2 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des Landesvergabegesetzes)
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
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Ebenfalls sind mit dem Angebot folgende Erklärungen gem. Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt auch von jedem Nachunternehmer abzugeben:
Anlage 1 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)
Anlage 3 Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§ 12 des Landesvergabegesetzes)
Anlage 5 Angaben von zu berücksichtigenden sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien im Vergabeverfahren
Anlage 6 Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A
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Daher ist die Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union mit dem Angebot einzureichen.
Die vorgenannte Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung der Europäischen Union ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
06231 Bad Dürrenberg, Stadtverwaltung, Hauptstraße 27
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß der §§ 55VgV und 14 EU VOB B, Bieter sind hierbei nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen Leistungen zu erbringen.
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Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.
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Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2
GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist.
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Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Dürrenberg
Postleitzahl: 06231
Land: Deutschland