Grundhafte Erneuerung der Fontanestraße TA 1-2 - Vorinformation Referenznummer der Bekanntmachung: 2.3_22_108
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte Erneuerung der Fontanestraße TA 1-2 - Vorinformation
Grundhafte Erneuerung der Fontanestraße zwischen Marwitzer Straße und Parkstraße in Hennigsdorf inklusive der Nebenanlagen, Regenwasserkanal, Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen
Hier der Teilabschnitt 1-2 von Forststraße bis Parkstraße
Gesamtvergabe aller Lose an den wirtschaftlichsten Bieter
Regenwasserkanal
Fontanestraße TA 1-2 Fontanestraße 16761 Hennigsdorf
Bau von Entwässerungsleitungen/Regenwasserkanal im Abschnitt Fontanestraße von Knoten Feldstraße bis Parkstraße als Bestandteil des Teilabschnittes 1-2
Abwasserdruckrohrleitung
Fontanestraße TA 1-2 Fontanestraße 16761 Hennigsdorf
Bau einer Abwasserdruckrohrleitung im Abschnitt Fontanestraße von Knoten Feldstraße bis Parkstraße als Bestandteil des Teilabschnittes 1-2
Straßenbau
Fontanestraße TA 1-2 Fontanestraße 16761 Hennigsdorf
Straßenbauarbeiten im Abschnitt Fontanestraße von Knoten Feldstraße bis Parkstraße als Bestandteil des Teilabschnittes 1-2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis durch Abgabe einer einheitlichen europäischen Eigenerklärung oder des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Bestandteil der Vergabeunterlagen) incl. kompletter Angaben mit dem Angebot. Bei in engerer Wahl des Angebotes sind die entsprechenden Bescheinigungen / Bestätigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Das Vergabegesetz des Landes Brandenburg findet Anwendung.
Diese Maßnahme wir gefördert durch Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen des Bund - Länder - Programm
"Aktive Stadtzentren"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabegesetz des Landes Brandenburg findet Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDF6YQN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.