Lieferung von 3 Mannschaftstransportwagen (Optional 4) für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf Referenznummer der Bekanntmachung: S/BK_2022_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 3 Mannschaftstransportwagen (Optional 4) für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf
Lieferung von 3 Mannschaftstransportwagen (Optional 4) für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf.
Feuerwehrhaus Schorndorf Künkelinstraße 9 73614 Schorndorf
Lieferung von 3 identischen Mannschaftstransportwagen MTW (Optional 4) für die Freiwillige Feuerwehr für die Abteilungen
- 1 - Stadt,
- 2 - Buhlbronn
- 4 - Miedelsbach,
- 5 - Schlichten (Optional)
der Freiwilligen Feuerwehr Schorndorf nach DIN EN 1846, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3.
Die Stadt Schorndorf - Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz - beabsichtigt optional die Beschaffung eines weiteren Mannschaftstransportwagens (insgesamt 4 identische Fahrzeuge), sofern die Stadt Schorndorf einen Fördermittelbescheid im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) für das vierte zu beschaffende MTW erhält. Die Entscheidung über die Vergabe des vierten MTW erfolgt somit unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Zuwendung voraussichtlich im Juli 2022. Sollte für das zusätzliche Fahrzeug keine Bewilligung in 2022 erfolgen, wird die Stadt Schorndorf lediglich die Lieferung von 3 Mannschaftstransportwagen für die Freiwillige Feuerwehr Schorndorf anstreben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Martin Schäfer GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberderdingen-Flehingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 75038
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YWQQSD618
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]