Erstellung des Bebauungsplanes 01/19 "North Gate West" - Teilgebiet A, OT Schönefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 196/21 - Angebotsphase
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-schoenefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung des Bebauungsplanes 01/19 "North Gate West" - Teilgebiet A, OT Schönefeld
Erstellung des Bebauungsplan 01/19 "North Gate West" - Teilgebiet A, OT Schönefeld
Schönefeld
Der Flughafen BER bietet enorme Entwicklungschancen mit gewerblichem Schwerpunkt. Das North Gate als eines von sechs, den Flughafen umgebenen, großflächigen Gewerbestandorten ist in mehrere Teilbereiche untergliedert, die aber auch im Verbund zu betrachten sind.
Der ausgesprochene Entwicklungswille für die Flächen ist mit Eröffnung des Flughafens erneuert. Die bisherigen Planungsstände werden an die neue Ausgangslage und an die Vorstellungen des Flughafens und der Gemeinde Schönefeld anzupassen sein. Bisherige Überlegungen und Konzepte sind zur Kenntnis zu nehmen aber nicht verpflichtend fortzuführen.
Nach längerem Planungsstillstand sind durch aktualisierte Bedingungen die Planungsleistungen der Phasen 1 bis 3 neu auszuschreiben. Die bereits erbrachten Planungsleistungen sind durch Thomas Jansen Ortsplanung und BSM Berlin mbH im Rahmen der zeitlichen Ausarbeitung zur Zufriedenheit der Gemeinde ausgeführt worden. Diese werden den Teilnehmenden bereitgestellt.
Zielstellung des Bebauungsplans
Das künftige Gewerbegebiet soll eine ordnende und richtungsweisende Planungsstruktur erhalten. Unter Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten sind umgriffsübergreifende Zusammenhänge zu berücksichtigen.
Die Ziele des Planverfahrens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines Gewerbegebiets,
- grünordnerischer Ausgleich des baulichen Eingriffs
- Schaffung einer verkehrlichen Einbindung in das vorhandene Straßennetz und die Integration in die verkehrliche Masterplanung
- verträgliches Konzept für Klima und Gesellschaft.
Die Gemeinde Schönefeld ist als direkter Bestandteil der Flughafenregion einem sehr starken und dynamischen Wachstum ausgesetzt. Das macht sich bei der Bevölkerungsentwicklung und besonders in der Gewerbeflächen- und Arbeitsplatzentwicklung deutlich. Der Flughafen als Motor und Impulsgeber, die Nähe zu Berlin sowie die hiermit verbundenen Standortpotenziale sorgen für einen enormen Druck auf die Potenzialausschöpfung bei Gewerbeflächen.
Die Flughafenregion zeichnet sich insgesamt durch eine hohe Arbeitsplatzintensität und steigende Beschäftigungs- und Arbeitsplatzzahlen aus. Die Herausforderung besteht darin, das ausgeweitete Infrastrukturnetz nicht zu überlasten und gleichzeitig die Arbeitsplatzansiedlung nicht zu unterbinden. In den vergangenen vier Jahren war der Anteil an neuen Arbeitsplätzen deutlich höher als der von Zuziehenden. Diesen Pendlersaldo belastet die Verkehrswege BAB 113, BAB 117 und die B 96a.
Die Konzentration verfügbaren Gewerbeflächenpotenzials ist von diesen verkehrsgünstig gelegenen Standorten abhängig. Es besteht eine hohe Flächennachfrage, die es zu koordinieren gilt. Um eine Balance in der Verteilung und Konzentration der einzelnen Gewerbearten zu gewährleisten, hat die Gemeinde Schönefeld ein Gewerbeflächenkonzept in Auftrag gegeben, welches die entsprechenden Standorte und Nutzungsschwerpunkte herausarbeiten wird.
Die Gemeinde Schönefeld erhält durch das Gewerbeflächenkonzept die Analyse über den Status quo und dessen Entwicklung sowie ein Konzept zur Ansiedlung verträglicher Gewerbeeinheiten auf den dafür festgelegten Flächen.
Als außerordentlich wichtiger Parameter der Planung dient das Gewerbekonzept der Gemeinde Schönefeld. Dieses stellt eine inhaltliche Bindung dar und verlangt eine periodische Abstimmung solange dieses nicht abgeschlossen ist. Die Abstimmung dient der Verträglichkeit der Gewerbeflächenentwicklung, aus welcher der Bebauungsplan abzuleiten ist.
Das Festsetzen planerischer Rahmenbedingungen in einem Gewerbeflächenkonzept dient neben einer Hilfestellung zukünftiger Planungen auch als Orientierung für Gewerbetreibende und Investoren. Als Teil des Standortentwicklungskonzeptes für den Regionalen Wachstumskern Schönefelder Kreuz wird das Projekt durch die Landesregierung gefördert.
Die Fertigstellung des Gewerbeflächenkonzeptes lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht festlegen. Eine Verzögerung in der Erstellung des Vorentwurfs ist auch vom Konzept abhängig. Aus diesem Grund wird eine etwaige Unterbrechung im Planungsverfahren in § 7 Ziffer 7.7. des Vertrages geregelt. Ziel ist, eine parallele Bearbeitung durch abstimmende Planungsrunden zu gewährleisten.
Grobe Beschreibung der Fläche:
Das North Gate als eines von sechs, den Flughafen umgebenen, großflächigen Gewerbestandorten ist in mehrere Teilbereiche untergliedert, die aber auch im Verbund zu betrachten sind. Nördlich des Flugfeldes und des Terminal 5 reicht die Entwicklungsfläche von Waßmannsdorf bis zur BAB 113 östlich des Terminals 5 und den ehemaligen großflächigen Parkplatzanlagen. Nördlich wird das Gebiet durch die B 96a begrenzt.
Das zu entwickelnde Plangebiet ist das North Gate West - Teilgebiet A, welches sich im Westen, auf Höhe der "abknickenden" B 96a, von dem Teilgebiet B abgrenzt und im Osten bis an die historischen Dorfstrukturen und das in Aufstellung befindliche zukünftige Behördenzentrum reicht. Das Gebiet um-fasst etwa 75 Hektar.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 73,3 ha.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung des Bebauungsplanes 01/19 "North Gate West" - Teilgebiet A, OT Schönefeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDXRTCG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.