Starkregenrisikomanagement für 11 Städte und Gemeinden des SRRM Verbundes Rems entlang der Rems. Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Handlungskonzeptentwicklung. Referenznummer der Bekanntmachung: WVR_2022_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Starkregenrisikomanagement für 11 Städte und Gemeinden des SRRM Verbundes Rems entlang der Rems. Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Handlungskonzeptentwicklung.
Starkregenrisikomanagement für 11 Städte und Gemeinden des SRRM Verbundes Rems entlang der Rems. Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie Handlungskonzeptentwicklung.
73614 Schorndorf Das Vorhaben liegt entlang der Rems und geht über 11 Städte und Gemeinden.
Starkregenrisikomanagement für 11 Städte und Gemeinden des SRRM Verbundes Rems entlang der Rems (Gemeinde Essingen, Gemeinde Böbingen, Gemeinde Mögglingen, Stadt Lorch, Gemeinde Plüderhausen, Gemeinde Urbach, Stadt Schorndorf, Gemeinde Winterbach, Gemeinde Remshalden, Stadt Waiblingen, Stadt Remseck). Die Gesamtfläche des Betrachtungsgebietes beträgt ca. 429,6 km2 wovon ca. 50,8 km2 Siedlungsfläche ist. Hierzu ist im Rahmen des Starkregenrisikomanagements eine Gefährdungs- und Risikoanalyse sowie eine Handlungskonzeptentwicklung nach dem Leitfaden "Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg" unter Berücksichtigung der Hinweise der Geschäftsstelle Starkregenrisikomanagement des Regierungspräsidiums Tübingen für die einzelnen Kommunen zu erstellen. Arbeitsbeginn ist direkt nach Beauftragung, Arbeitsende ist spätestens der 28.02.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe geomer GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.geomer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YWQUEN4KR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/