Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-3031-01 Sanitär BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 242-3031-01 Sanitär BA2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Grundschule Königsbrunn-Nord BA 2 mit Hort - 242-3031-01 Sanitär BA2
242 KGS Grundschule Königsbrunn Generalsanierung Nord BA 2 mit Hort
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stk. Frischwasserstation40 Stk. Installationselement verschiedene Ausführungen20 Stk. Waschtische verschiedene Ausführungen20 Stk. Waschtischarmaturen, TWK und TWK+TWW27 Stk. Tiefspül-WCs200 m Trinkwasserleitungen Edelstahl, verschiedene DN50 m SML-Leitungen, verschiedene DN, bis DN 12530 m KML-Leitungen, bis DN100WärmedämmarbeitenKältedämmarbeiten Ausführungszeit voraussichtlich: 17.10.2022 – 28.04.2023 (Hort) / 22.09.2023 (Aula)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind