Beschaffung der Beladung für einen TLF 3000 Einsatzfahrzeuge (DIN 14530-22 Löschfahrzeuge Teil 22: Tanklöschfahrzeuge)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: (falls bekannt)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muelheim-ruhr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der Beladung für einen TLF 3000 Einsatzfahrzeuge (DIN 14530-22 Löschfahrzeuge Teil 22: Tanklöschfahrzeuge)
Beschaffung der Beladung für einen TLF 3000 Einsatzfahrzeuges (DIN 14530-22 Löschfahrzeuge Teil 22: Tanklöschfahrzeuge) gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung. Die Lose Fahrgestell und Ausbau wurden bereitsvergeben.
• Los : Beladung
Beladung
Lieferauftrag über die Beladung für einen TLF 3000) gemäß anliegender Leistungsbeschreibungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen.
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sach-/Vermögensschäden (vor Auftragserteilung wird vom Bestbieter eine Versicherungsbestätigung angefordert)
- Erklärung über den Gesamtjahresumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Vorlage der Eigenerklärung von mind. 3 Referenzen und Ansprechpartnern der letzten 3 Jahre. (Gilt für alle Bieter)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.