L 12 OU Elmenhorst LOS 2 Mecklenburger Allee Referenznummer der Bekanntmachung: 222766
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
L 12 OU Elmenhorst LOS 2 Mecklenburger Allee
Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Straßenbauamt Schwerin beabsichtigt den Neubau einer Ortsumgehung um die Ortslage Elmenhorst im Landkreis Rostock. Die hier ausgeschrieben Leistung umfasst das LOS 2 Mecklenburger Allee und enthält folgende Leistungen:
wesentliche Leistungen:
Straßenbau: Sicherung vorhandener Anlagen; Aufnehmen der vorhandenen Oberflächenbefestigung; Erdarbeiten; Herstellung der Fahrbahnen, Einmündungen und Geh- und Radwege in Asphaltbau-weise; Herstellung von Gräben, Mulden und Straßenabläufen; Angleichung an den Bestand
Kanalbau: Rohrdurchlässen DN 500 B und DN 400 B; Regenwasserableitung DN 500 B; Umverlegung verrohrter Vorfluter (Graben 2/1/V) DN 800 B; Planumsdrainagnen DN 150 einschl. Schächte
Hansestadt Rostock
Elmenhorst- Lichtenhagen
Neubau 400,00 m Straße
Straßenbau: Sicherung vorhandener Anlagen; Aufnehmen der vorhandenen Oberflächenbefestigung; Erdarbeiten; Herstellung der Fahrbahnen, Einmündungen und Geh- und Radwege in Asphaltbau-weise; Herstellung von Gräben, Mulden und Straßenabläufen; Angleichung an den Bestand
Kanalbau: Rohrdurchlässen DN 500 B und DN 400 B; Regenwasserableitung DN 500 B; Umverlegung verrohrter Vorfluter (Graben 2/1/V) DN 800 B; Planumsdrainagnen DN 150 einschl. Schächte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
L 12 OU Elmenhorst Los 2 Mecklenburger Allee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]