Beschaffung von Baumaterialien für die Fernwasseranbindung Geiseltal, 2. BA Mücheln - HB in vier Losen Hier: Los 4 - Lieferung Gehölze Fernwasseranbindung 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: ZWAG EU 01/2022 II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunsbedra
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06242
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zwag.info
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Baumaterialien für die Fernwasseranbindung Geiseltal, 2. BA Mücheln - HB in vier Losen Hier: Los 4 - Lieferung Gehölze Fernwasseranbindung 2. BA
Beschaffung von Baumaterialien für die Fernwasseranbindung Geiseltal, 2. BA Mücheln - HB in vier Losen
Hier: Los 4 - Lieferung Gehölze Fernwasseranbindung 2. BA
Mücheln
Beschaffung von Baumaterialien für die Fernwasseranbindung Geiseltal, 2. BA Mücheln - HB in vier Losen
Hier: Los 4 - Lieferung Gehölze Fernwasseranbindung 2. BA
Zusätzlicher CPV-Code: 03451000-6 Pflanzen
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmwettbewerb im Anschluss an die Aufhebung eines EU offenen Verfahrens wegen Fortbestandes des Beschaffungsbedarfes
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Baumaterialien für die Fernwasseranbindung Geiseltal, 2. BA Mücheln - HB in vier Losen Hier: Los 4 - Lieferung Gehölze Fernwasseranbindung 2. BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).