Dreifachsporthalle Selm - Lieferung und Montage von Kühlzellen Referenznummer der Bekanntmachung: 51-2022-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dreifachsporthalle Selm - Lieferung und Montage von Kühlzellen
Die Stadt Selm plant für die Dreifachsporthalle in Selm drei Kühlzellen, darunter eine Tiefkühlzelle, einzubauen. Hirzu ist auch eine Verrohrung der Kältemittelleitungen und das Aufstellen der Ausseneinheiten berücksichtigt:
- 1 St Lebensmittelkühlzelle
- 1 St Getränkekühlzelle
- 1 St Tiefkühlzelle
- ca. 90 m Kältemittelleitungen
- 3 St Inneneinheiten
- 3 St Ausseneinheiten
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Campus 7 59379 Selm
Die Stadt Selm plant für die Dreifachsporthalle in Selm drei Kühlzellen, darunter eine Tiefkühlzelle, einzubauen. Hirzu ist auch eine Verrohrung der Kältemittelleitungen und das Aufstellen der Ausseneinheiten berücksichtigt:
- 1 St Lebensmittelkühlzelle
- 1 St Getränkekühlzelle
- 1 St Tiefkühlzelle
- ca. 90 m Kältemittelleitungen
- 3 St Inneneinheiten
- 3 St Ausseneinheiten
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag: Lieferung und Montage von Kühlzellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hagemann-henrichsmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDEWE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.