Transport und Verwertung von E-Schrott (SG 5) und Altmetall für den Bodenseekreis Referenznummer der Bekanntmachung: BSK-2022-023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport und Verwertung von E-Schrott (SG 5) und Altmetall für den Bodenseekreis
Die zu vergebende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen je Los und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Übernahme der Elektroaltgeräte der SG 5 an den drei Entsorgungszentren und den22 Wertstoffhöfen (inkl. Gestellung geschlossener gedeckelter Container bzw. geschlossener Behälter)Menge der SG 5: ca. 600 Mg/a bis 650 Mg/a (Verteilung: ca. 70 % Entsorgungszentrenund ca. 30 % Wertstoffhöfe)- Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte; Austausch befüllter Container/Behälter „voll gegen leer“ (an den Wertstoffhöfen außerhalb der Öffnungszeiten)- Verwertung der Elektroaltgeräte inkl. monatlicher Mengenmeldungen und Jahresmeldung nach aktuellem ElektroG3
Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Übernahme von Mischschrott und Buntmetall an den drei Entsorgungszentren (inkl. Containergestellung)- Übernahme von an den Wertstoffhöfen angenommenem Mischschrott an einer Übernahmestelle des Auftragnehmers (Anlieferung durch einen Dritten)- Mischschrott-Menge: ca. 1.600 Mg/a bis 2.000 Mg/a- Buntmetall-Menge: ca. 10 Mg/a bis 20 Mg/a (nur von den Entsorgungszentren)- Verwertung des übernommenen Altmetalls (inkl. Verwertungslogistik)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall
Ort: Lindau
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 und2) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichenWerte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.