Lieferung eines Gerätewagen-Gefahrgut GW-G gemäß DIN 14555-12 mit Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-030-1400
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen-Gefahrgut GW-G gemäß DIN 14555-12 mit Ausstattung
Es wird ein Gerätewagen-Gefahrgut GW-G gemäß DIN 14555-12 mit Ausstattung beschafft
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung eines Gerätewagen Gefahrgut GW-G mit Ausstattung gemäß DIN 14555-12
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nach § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Bieter vergeben. § 122 Abs. 2 GWB stellt hierzu abschließend fest, dass Eignungskriterien ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffen können. Zur Feststellung Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter werden daher folgende Punkte zur Erläuterung durch den Bieter in der Eigenerklärung zur Eignung abgefragt:
• Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat zu bestätigen, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
• Eintragung in Berufsregister: Der Bieter hat hierzu Angaben zu machen.
• Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Der Bieter hat hierzu Angaben zu machen.
Sollte ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB bestehen wird der Bieter ebenfalls auf Grund fehlender Eignung ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor weitere Erklärungen zu den zur Eignung geforderten Punkten vom Bieter einzuholen. Grundsätzlich hat der Bieter diese Erklärungen innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber beizubringen. Sollte der Umfang der geforderten Erklärungen eine längere Frist erfordern, wird diese vom Auftraggeber gesondert im Aufforderungsschreiben angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.