Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 nach DIN EN 14530-21 und DIN EN 1846 Referenznummer der Bekanntmachung: 16-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oldenburg-holstein.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 nach DIN EN 14530-21 und DIN EN 1846
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 nach DIN EN 14530-21 und DIN EN 1846 für die Stadt Oldenburg i.H.
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 4000 (Kurzzeichen: Los 1)
23758 Oldenburg in Holstein
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 4000
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 4000 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
23758 Oldenburg in Holstein
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 4000 und Zusammenführung aller Lose
Beladung nach DIN 14530-21 - TLF 4000 (Kurzzeichen: Los 3)
23758 Oldenburg in Holstein
Beladung nach DIN 14530-21 - TLF 4000
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines TLF 4000 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines TLF 4000 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung nach DIN 14530-21 - TLF 4000 (Kurzzeichen: Los 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Preetz, Holstein
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de