Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte in der Donauwörther Straße in Neuburg an der Donau Referenznummer der Bekanntmachung: 73100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuburg-donau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte in der Donauwörther Straße in Neuburg an der Donau
Neubau einer 4-Gruppen-Kindertagesstätte in der Donauwörther Straße in Neuburg an der Donau Vergabe Objektplanungsleistungen nach §34 HOAI, LP 1-9, stufenweise Beauftragung.
Aufgrund der gleichbleibend hohen Geburtenzahlen, der Ausweisung von Neubaugebieten und der Anpassung des KiTa-Betreuungsangebots wird sich der Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Mit dem Beschluss vom Februar 2021 hat der Stadtrat der Stadt Neuburg an der Donau den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festgelegt. Um festgelegte Lücke zu schließen, muss dieses Projekt mit weiteren anderen Einrichtungen auf den Weg gebracht werden. Das bereits im städtischen Besitz befindliche Grundstück wurde von den Fachämtern als kurzfristig realisierbarer Standort vorgeschlagen. Mit diesem Neubauprojekt soll eine 4-GruppenKindertagesstätte mit einer Belegung von 24-Krippen- und 40 Kindergartenkindern entstehen. Der Neubau soll sowohl qualitativ und gestalterisch, als auch wirtschaftlich und funktional überzeugen.
Für weitere Details wird auf die "Anlage 5_ND_Projektbeschreibung" verwiesen.
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 1-9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2021 und Optional die Besonderen Leistungen „Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 1 und LP 2,
— Stufe 2: LP 3 und LP 4,
— Stufe 3: LP 5, LP 6 und LP 7,
— Stufe 4: LP 8 und LP 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster HAV-KOM orientieren
Verringerung unter Einhaltung der Prinzipien eines transparenten Wettbewerbs gem. § 51 VgV
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
- Besondere Leistungen "Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung"
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung Stufe 2: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung Stufe 3: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de/E91348479 Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins TED4 / 5 Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 3 Monate nach dieser Bekanntmachung). Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV, Art. 4 BaukammergesetzBayern, Art. 61. 1 BayBO, Abs. 1+2.
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Nachweis einer bestehenden / im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Alle Bewerber werden bereits an die Stelle darauf hingewiesen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden dürfen, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k dieser Verordnung bzw. gemäß FB 127 EU aufweisen. Mit den Angebotsunterlagen erfolgt daher eine Abfrage des „Russlandsbezugs“ aller Bieter mit dem Formblatt 127 EU. Dieses ist zwingend mit einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]