Unterhalts-. Grund- und Glasreinigung für die Matthias-Claudius-Schule inkl. Turnhalle und die Freiwillige Feuerwehr Reinfeld (Holstein)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinfeld (Holstein)
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 23858
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-reinfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-. Grund- und Glasreinigung für die Matthias-Claudius-Schule inkl. Turnhalle und die Freiwillige Feuerwehr Reinfeld (Holstein)
Die Matthias-Claudius-Schule ist eine Grundschule und befindet sich im Zentrum von Reinfeld, nicht weit von Lübeck entfernt. Ihr Schuleinzugsbereich umfasst das Stadtgebiet und mehrere umliegende Dörfer. Z. Z. werden 544 Schülerinnen und Schüler 6-zügig betreut. Die Matthias-Claudius-Schule bietet ein vielfältiges Nachmittagsprogramm im Rahmen der offenen Ganztagsschule und verschiedene Betreuungsmöglichkeiten an. Der Schulbau besteht aus älteren und neueren Gebäudeteilen. Es stehen mehrere Fachräume und eine große Aula, die das Jahr über für viele Veranstaltungen genutzt wird, zur Verfügung.
Das zweistöckige Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr ist nach 2 Jahren Bauzeit im März 2022 fertiggestellt worden. Das Gebäude verfügt über neueste technische Einrichtungen zum Brandschutz, einer großen Fahrzeughalle und über modernste Büroräume sowie Schulungs-, Aufenthaltsräume sowie Sanitär-, Dekontaminations- und Umkleideräume für die Feuerwehr, die Jugendfeuerwehr sowie für den Musikzug der Feuerwehr.
Die Reinigung der o. g. Liegenschaften sind Umfang der Leistung.
Freiwillige Feuerwehr Reinfeld (Holstein)
23858 Reinfeld (Holstein)
Unterhalts-. Grund- und Glasreinigung für die nachstehende Liegenschaft:
Das zweistöckige Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr ist nach 2 Jahren Bauzeit im März 2022 fertiggestellt worden. Das Gebäude verfügt über neueste technische Einrichtungen zum Brandschutz, einer großen Fahrzeughalle und über modernste Büroräume sowie Schulungs-, Aufenthaltsräume sowie Sanitär-, Dekontaminations- und Umkleideräume für die Feuerwehr, die Jugendfeuerwehr sowie für den Musikzug der Feuerwehr.
Die Reinigung der o. g. Liegenschaft ist Umfang des Fachloses.
Eine Besichtigung der zu reinigenden Räumlichkeiten ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Matthias-Claudius-Schule inkl. Turnhalle
Reinfeld (Holstein)
Unterhalts-. Grund- und Glasreinigung für die nachstehende Liegenschaft:
Die Matthias-Claudius-Schule ist eine Grundschule und befindet sich im Zentrum von Reinfeld, nicht weit von Lübeck entfernt. Ihr Schuleinzugsbereich umfasst das Stadtgebiet und mehrere umliegende Dörfer. Z. Z. werden 544 Schülerinnen und Schüler 6-zügig betreut. Die Matthias-Claudius-Schule bietet ein vielfältiges Nachmittagsprogramm im Rahmen der offenen Ganztagsschule und verschiedene Betreuungsmöglichkeiten an. Der Schulbau besteht aus älteren und neueren Gebäudeteilen. Es stehen mehrere Fachräume und eine große Aula, die das Jahr über für viele Veranstaltungen genutzt wird, zur Verfügung.
Die Reinigung der o. g. Liegenschaft ist Umfang der Leistung.
Eine Besichtigung der zu reinigenden Räumlichkeiten ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.