Planung und Errichtung eines FTTB Netzes im Landkreis Cham: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 3.1, 3.2, 3.3, 4.2 und 4.3 Referenznummer der Bekanntmachung: E05/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-cham.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung eines FTTB Netzes im Landkreis Cham: Tiefbauarbeiten, Kabelzug und Montage, Cluster 3.1, 3.2, 3.3, 4.2 und 4.3
Der Auftrag umfasst die Erstellung der Feinplanung sowie den Ausbau des geplanten passiven Glasfasernetzes in den Ausbauclustern 3.1, 3.2, 3.3, 4.2 und 4.3 des Landkreises Cham. Gegenstand des Auftrags ist ebenfalls die Einholung der erforderlichen Genehmigungen.
Planung und Bau Cluster 3.1
Erstellung der Feinplanung, inklusive der Einholung der Genehmigung, sowie die Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des Glasfasernetzes in Cluster 3.1.
Planung und Bau Cluster 3.2
Erstellung der Feinplanung, inklusive der Einholung der Genehmigung, sowie die Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des Glasfasernetzes in Cluster 3.2.
Planung und Bau Cluster 3.3
Erstellung der Feinplanung, inklusive der Einholung der Genehmigung, sowie die Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des Glasfasernetzes in Cluster 3.3.
Planung und Bau Cluster 4.2
Erstellung der Feinplanung, inklusive der Einholung der Genehmigung, sowie die Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des Glasfasernetzes in Cluster 4.2.
Planung und Bau Cluster 4.3
Erstellung der Feinplanung, inklusive der Einholung der Genehmigung, sowie die Ausführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Errichtung des Glasfasernetzes in Cluster 4.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Bau Cluster 3.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.raedlinger.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Bau Cluster 3.2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.raedlinger.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Bau Cluster 3.3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.raedlinger.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Bau Cluster 4.2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.streicher.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung und Bau Cluster 4.3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.streicher.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6HT5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.