Lieferung Abfallbehälter nach DIN EN 840 ff. (Rahmenvertrag über 1 Jahr) Referenznummer der Bekanntmachung: GEB 04_2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 186-526152)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geb-goettingen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.geb-goettingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Abfallbehälter nach DIN EN 840 ff. (Rahmenvertrag über 1 Jahr)
Beschafft werden Müllgroßbehälter gemäß des Leistungsverzeichnisses. Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen (Los 1, Los 2 und Los 3). Es können Angebote für alle drei Lose abgegeben werden. Ein Bieter/Eine Bietergemeinschaft kann auch in allen drei Losen den Zuschlag erhalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
TL1: Nachweis über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Referenzen) für Kommunen und Entsorgungsfachbetriebe in den letzten drei Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Deutschland: Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzprojekte sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen. Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Name und Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner, 2. Beschreibung des Leistungsumfangs, 3. Auftragszeitraum, 4. Auftragssumme (netto). TL2: Nachweis der Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 45001 und DIN EN ISO 50001. Die Nachweise müssen mehr als 12 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gültig sein. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu TL1: Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vorzulegen.
TL1: Nachweis über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Referenzen) für Kommunen und Entsorgungsfachbetriebe in den letzten drei Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in Deutschland: Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzprojekte sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar ist. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen. Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Name und Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner, 2. Beschreibung des Leistungsumfangs, 3. Auftragszeitraum, 4. Auftragssumme (netto). TL2: Nachweise der Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 50001. Die Nachweise müssen jeweils mehr als 12 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gültig sein. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu TL1: Es sind mindestens drei (3) (und möglichst nicht mehr als fünf (5)) besonders einschlägige (vergleichbare) Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vorzulegen.