Übernahme, Transport und Verwertung von holzigem und krautigem Grüngut aus dem Unstrut-Hainich-Kreis Referenznummer der Bekanntmachung: EU 3/2022 LD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Verwertung von holzigem und krautigem Grüngut aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
Der Auftraggeber ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Unstrut-Hainich-Kreis. Der Auftraggeber entwickelt bzw. betreibt bereits in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von holzigem und krautigem Grüngut (nachfolgend "Grüngut" genannt) über ein Bringsystem an derzeit 9 im Unstrut-Hainich-Kreis eingerichteten Sammelstellen. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Übernahme, der Transport und die Verwertung des so erfassten Grüngutes. Der Auftragnehmer hab dabei alle erforderlichen Leistungen und Maßnahmen zu Übernahme, Transport und Verwertung des Grüngutes an den vom Auftraggeber betriebenen Grüngutsammelstellen zu erbringen. Die Erfassung des Grüngutes erfolgt auf den Sammelplätzen entweder durch Containergestellung oder ebenerdig. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
1. Gestellung der Container (30 qm bzw. 36 qm Abrollcontainer) inkl. An- und Abtransport zur Verwertungsanlage an den jeweiligen Sammelstellen mit Containererfassung;
2. Übernahme des Grüngutes an den jeweiligen Sammelstellen mit ebenerdiger Erfassung (inkl.folgender Teilleistungen: An- und Abtransport eine geeigneten Schredders und Radladers; Schreddern des ebenerdig gelagerten Grüngutes mittels Schredder und Arbeitskraft; Beladen des LKW´s mittels Radlader und Arbeitskraft; Transport zur Verwertungsanlage);
3. Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung des Grüngutes;
4. Ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung etwaiger nicht verwertbarer Grüngutbestandteile sowie von Fremdstoffen ("Fehlwürfe")
Der zu vergebende Auftrag ist in 2 Gebietslose gegliedert.
Gebietslos "West"
Das Gebietslos "West" erfasst 5 Grüngutsammelplätze, nämlich in Mühlhausen, in Mühlhausen Ortsteil Grabe, in Südeichsfeld Ortsteil Heyerode, in Südeichsfeld Ortsteil Diedorf sowie in Südeichsfeld Ortsteil Lengenfeld unterm Stein. Es wird unverbindlich geschätzt, dass jährlich 1.500 Tonnen zu verwertendes Grüngut anfallen. Die Erfassung erfolgt an allen fünf Sammelstellen im Wege der Containergestellung. Zum Gebietslos "West" könnten weitere 5 Sammelstellen hinzukommen. Es wird eine Höchstmenge jährlich zu verwertendes Grüngut im Umfang von 5.800 Tonnen festgesetzt.
Gebietslos "Ost"
Das Gebietslos "Ost" erfasst 4 Grüngutsammelplätze, nämlich in Menteroda, in Nottertal-Heilinger Höhen Ortsteil Hohenbergen, in Sundhausen und in Bad Langensalza. Es wird unverbindlich geschätzt, dass jährlich 1.200 Tonnen zu verwertendes Grüngut anfallen. Die Erfassung erfolgt an 2 Sammelstellen ebenerdig und an 2 Sammelstellen im Wege der Containergestellung. Zum Gebietslos "Ost" könnten weitere 5 Sammelstellen hinzukommen. Es wird eine Höchstmenge jährlich zu verwertendes Grüngut im Umfang von 5.220 Tonnen festgesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos "West"
Ort: Vogtei Ortsteil Niederdorla
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos "Ost"
Ort: Vogtei Ortsteil Niederdorla
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.